Am Donnerstag musste die Feuerwehr einen Flächenbrand an der Bahnlinie parallel zur Bundesstraße 3 löschen. Ausgelöst wurde der Brand durch einen brennenden Vogel. Weitere Einsätze am Marktplatz und in der Breslauer Straße.

Foto: RM
Foto: RM

Weinheim (RM) –  Zu einem Flächenbrand musste die Feuerwehr am Donnerstagmittag (4.8.22)  ausrücken. Hinter dem Supermarkt an der Bundesstraße 3 brannte der Grünstreifen vor den Gleisen der Deutschen Bundesbahn. Aufgrund der Rauchentwicklung gingen mehrere Notrufe bei der Leitstelle Rhein-Neckar ein, so dass die Einsatzstelle auch schnell lokalisiert werden konnte. Mit einem Rohr konnten die Einsatzkräfte die Ausbreitung des Feuers verhindern. Die Feuerwehr, die mit zwei Löschfahrzeugen vor Ort war, konnten die circa 50m² Brandfläche schnell löschen. Während dem Einsatzverlauf meldeten sich auch Augenzeugen und konnten die Brandursache aufklären. Ein Vogel war in die Stromleitung für die Bahnanlage geflogen, wodurch dieser einen Stromschlag erlitt und brennend abstürzte. Durch die sehr trockene Grünfläche konnte sich der Brand schnell ausbreiten. Der Vogel wurde von der Feuerwehr zwar gefunden, allerdings kam für ihn jede Hilfe zu spät. Da auch ein Elektroverteiler des Strommast brandbeaufschlagt war, wurde vorsorglich der Notfallmanager der Bahn nachgefordert. Nach einer Stunde konnte der Einsatz beendet und die Einsatzstelle an die Polizei sowie die Deutsche Bahn übergeben werden.

 

Bereits am Vormittag war die Feuerwehr im Einsatz. Am Morgen rückte die Drehleiter an den Marktplatz aus. Es machte den Anschein, dass die Wetterfahne des Alten Rathaus nicht mehr festsitzt. Die Feuerwehr sicherte die Wetterfahne in Zusammenarbeit mit der Haustechnik und konnte die Einsatzstelle an diese übergeben.

 

Gegen 8:45 Uhr wurden dann die Abteilungen Stadt und Sulzbach in die Breslauer Straße zu einem ausgelösten Rauchwarnmelder alarmiert. Zunächst ging man von einem Wohnungsbrand aus. Vor Ort relativierte sich die Einsatzmeldung allerdings. Es stellte sich heraus, dass in einer Wohnung bereits seit dem Vortag ein Rauchwarnmelder piepste und der Wohnungsinhaber zurzeit nicht dort wohnte. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten sich über die Fenster einen Einblick verschaffen und stellten fest, dass es in der Wohnung zu keinem Brand gekommen war. Daher wurde kein Zugang zur Wohnung geschaffen, da man von einem technischen Defekt des Rauchwarnmelders ausgehen musste. Der Wohnungsinhaber wurde kontaktiert, damit er sich darum kümmern konnte und die Einsatzstelle der Polizei übergeben.