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 Darmstadt (RP) – Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Camping-Gaskocher eines hessischen Herstellers vom Markt genommen. Die Marktüberwachungsbehörde hatte bereits vor einigen Jahren das Vorgängermodell beanstandet, woraufhin der Hersteller daran Korrekturen vornahm. Das Nachfolgemodell des flachen, tragbaren Gaskochers („Gaskofferkocher“) wies jedoch keine wesentlichen Verbesserungen auf, weshalb der Hersteller das Produkt in Deutschland und in vier weiteren EU-Ländern nicht mehr auf den Markt bringen und Geräte aus dem Handel zurücknehmen musste.

Problematisch an dem Gerät war die unzulässig hohe, mögliche Erwärmung der Gaskartusche während des Betriebs. Die Gaskartusche darf maximal einer Temperatur von 50 Grad ausgesetzt werden; in Prüfungen waren jedoch Temperaturen von bis zu 120 Grad festgestellt worden – vor allem bei der Verwendung von großem Kochgeschirr, welches die Gaskartuschen-Kammer überragt. Dadurch hätte es zu einer gefährlichen Erhöhung des Drucks in den Gaskartuschen kommen können – im schlimmsten Fall drohten sogar Gas-Explosionen.

Nachdem der Hersteller gegen die neuerliche RP-Anordnung zunächst Klage erhoben hatte, trat diese Ende 2018 schließlich in Kraft; erst daraufhin leitete der Hersteller die geforderten Korrekturmaßnahmen ein. Für das aktuelle Modell hat der Hersteller nun technische Lösungen entwickelt, wodurch er die Anforderungen einhält. Doch andere Hersteller bringen bauähnliche Geräte, die unsicher sind, nach wie vor auf den europäischen Markt. Besonders in den Niederlanden hat es schon vermehrt Unfälle mit Geräten dieser Bauart gegeben.

Das RP als Marktüberwachungsbehörde rät den Verbraucherinnen und Verbrauchern in jedem Fall, nach dem Kauf solcher Geräte die Bedienungsanleitung sorgfältig zu lesen, insbesondere die maximal zulässige Topfgröße zu beachten und nach Abschalten der Gaszufuhr das Kochgeschirr unmittelbar vom Brenner zu nehmen. Nur damit ist sichergestellt, dass große Töpfe und Pfannen nach dem Ende des Kochvorgangs keine zusätzliche Wärme an die Gaskartusche abstrahlen und diese nicht zu sehr erhitzen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die EU-Kommission hinsichtlich der Gefahren informiert, die von solchen Produkten ausgehen. Diese informierte in der Folge ihrerseits alle übrigen EU-Mitgliedsstaaten über die in Deutschland geltenden restriktiven Vorschriften und ergriffenen Maßnahmen gegen solche Produkte