Bildungs-, Jugendhilfe- und Gesundheitsausschuss vom 22. Oktober
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Im Bildungs-, Jugendhilfe- und Gesundheitsausschuss wurden einige wichtige Weichenstellungen vorgenommen: Unter anderem wurde der Neubau der Geschwister-Scholl-Schulen auf die Spur gesetzt und die Verwaltung beauftragt, die konkreten Planungen in Auftrag zu geben. Außerdem wurde die dauerhafte finanzielle Absicherung des Stadtjugendrings und seiner Angebote durch finanzielle Aufstockung und Dynamisierung des Zuschuss beschlossen.
 
Planung Geschwister-Scholl-Schulen beschlossen
Für die Geschwister-Scholl-Schulen in Mannheim Vogelstang sieht die Verwaltung einen Ersatzneubau vor. Der Bildungsausschuss hat sich für die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung eines solchen ausgesprochen.
 
Das Gebäude der Geschwister-Scholl-Schulen ist nicht sanierbar – diese Haltung der Verwaltung wurde nun durch ein baufachliches Gutachten bestätigt. Voraussetzung für den Beginn der Baumaßnahme ist die Zustimmung des Landes zur Aufgabe der vorhandenen Gebäude. Das Regierungspräsidium macht die Zustimmung unter anderem von den Aussagen des Gutachtens abhängig, das dem Schulgebäude eine nicht verbesserungsfähige Baukonstruktion attestiert. Für den Neubau der Geschwister-Scholl-Schulen sieht die Stadt ein vierzügiges Gymnasium und eine fünfzügige Realschule vor.
 
Um die spezifischen Bedarfe der Nutzer*innen von Beginn an in den Planungen berücksichtigen zu können, wird den Planungsabschnitten der Baukonstruktion eine sogenannte „Phase 0“ vorangestellt. Ziel der „Phase 0“ ist die Entwicklung eines tragfähigen inhaltlichen und räumlichen Konzepts, das Effizienz, Bedarfsgerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit des Bauvorhabens sicherstellt.
 
Förderung des Stadtjugendrings
Im Rahmen der Haushaltberatungen 2020/2021 hat der Gemeinderat eine grundsätzliche Erhöhung der Zuschüsse für die verschiedenen Organisationseinheiten des Stadtjugendrings um jeweils 230.000 Euro für die Haushaltjahre 2020/2021 beschlossen. Diese Erhöhung wurde mit dem Auftrag an die Verwaltung verknüpft, eine Konzeption gemeinsam mit dem Stadtjugendring Mannheim e.V. zu entwickeln und diese abschließend der Politik zur Abstimmung vorzulegen. Die neue Förderung für den Stadtjugendring sollte auch eine Dynamisierung der Mittel sicherstellen. Unter Federführung des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt wurde eine Projekt-Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen des Stadtjugendrings Mannheim e.V. sowie weiterer Fachbereiche der Stadtverwaltung eingerichtet. Die Projektgruppe hat insgesamt 15 Mal getagt. Im Ergebnis hat der Stadtjugendring sein Organigramm als Darstellung seiner Aufbauorganisation aktualisiert und mit der Verwaltung abgestimmt. Die Teil-Aufgaben des Stadtjugendrings (Bildungsreferat/Jugendverbände, Jugendkulturzentrum forum, misha, Kinder-und Jugendbüro 68DEINS, GIRLS GO MOVIE) wurden auf der Basis einer einheitlichen Grundstruktur inhaltlich beschrieben und zwischen Stadtjugendring und Stadtverwaltung abgestimmt. Die Zusammenfassung dieser Aufgabenbeschreibungen stellt gleichzeitig die geforderte Konzeption dar. Die mit den Teilaufgaben verbundene notwendige Ressourcenausstattung (Personal-und Sachmittel) wurde ausgearbeitet. Zudem wurde ein Stellenplan für die Aufgabenfelder des Stadtjugendrings entwickelt und die Frage der Eingruppierung von Arbeitsplatzbeschreibungen überprüft und angepasst.
 
„Ziel ist es, dass die gewährte Förderung die Arbeit des Stadtjugendrings und seiner Einrichtungen nachhaltig sicherstellen soll“, erläuterte Bürgermeister Dirk Grunert die Vorlage. Dies beinhaltet die Jugendverbandsarbeit, das Jugendkulturzentrum forum (inklusive GIRLS GO MOVIE), misha als schulbegleitendes Bildungsangebot zur Unterstützung der Schüler*innen sowie 68DEINS! als Beteiligungsmodell für Kinder und Jugendliche. Es konnte erreicht werden, dass eine Dynamisierung des Zuschussbudgets für Personal- und Sachkosten grundsätzlich zukünftig dargestellt werden kann. Die Fördermittel der Stadt Mannheim, die der Stadtjugendring an die Jugendverbände weiterleitet, sollen einmalig im Jahr 2020 um fünf Prozent erhöht werden und danach jährlich um zwei Prozent dynamisiert werden. Die Finanzierung erfolgt über die im Haushaltplan ausgewiesene Förderung in Höhe von insgesamt 1,12 Millionen Euro sowie die bei den Etatberatungen zusätzlich genehmigten 230.000 Euro pro Haushaltsjahr 20/21 auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Zuschussregeln der Stadt Mannheim. Der Jugendhilfeausschuss stimmte diesem Vorgehen zu, die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat.
 
Zusätzliche Krippengruppe für Kinderhaus-Projekt in der Neckarstadt-Ost
Der Investor Wipfler plant die Errichtung eines Kinderhauses in der Fritz-Salm-Straße 18 im Stadtteil Neckarstadt-Ost. Hierzu hat der Gemeinderat bereits einen Pauschalzuschuss von 1,56 Millionen Euro für den Bau von zwei Krippen- und drei Kindergartengruppen bewilligt. Nun hat der Investor mitgeteilt, dass in Abstimmung mit dem Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt und dem Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) das geplante Angebot um eine Krippengruppe mit zehn Ganztagesplätzen erweitert werden soll. Mit dem sechsgruppigen Kinderhaus werden somit zur Versorgung des Betreuungsbedarfes im Stadtteil Neckarstadt-Ost drei Krippen- und drei Kindergartengruppen mit zusammen 90 Plätzen mit Ganztagesangebot zur Verfügung stehen. Das Projekt befindet sich noch in der Entwicklungsplanung. Der Jugendhilfeausschuss empfahl, für den Bau der dritten Krippengruppe zusätzlich zu den genannten Förderbeträgen ebenfalls den Pauschalzuschuss für Krippengruppen in Höhe von 300.000 Euro zu gewähren und somit die Gesamtsumme der Förderung auf maximal 1,95 Millionen Euro zu erhöhen. Final entscheidet der Gemeinderat.
 
Bau des neuen 13. Eltern-Kind-Zentrums am Standort „Maria Hilf“
Der Ausschuss für Bildung und Gesundheit, Schulbeirat und Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, das 13. Eltern-Kind-Zentrum (ElKiZ) in Mannheim am Standort „MariaHilf“ in der Karl-Blind-Straße 5 im Almenhof in Trägerschaft und eigenen Räumen der katholischen Kirchengemeinde einzurichten. Diese errichtet am Standort „Maria Hilf“ einen Neubau in Form eines Ersatzbaus mit Erweiterung für eine siebengruppige Kindertageseinrichtung für Kinder. Die zusätzlichen Räume für das neue Eltern-Kind-Zentrum werden in den Neubau integriert.
 
Bisher gibt es keinen Grundsatzbeschluss zur Höhe der investiven Förderung von Eltern-Kind-Zentren in freier Trägerschaft. Da die räumlichen Standards eines Eltern-Kind-Zentrums mit den Anforderungen an eine Krippengruppe vergleichbar sind, hat die Verwaltung vorgeschlagen, den Bau angelehnt an die Vorgaben zur Förderung von Krippengruppen freier Träger zu fördern: Diese werden aktuell mit einer Pauschale von 300.000 Euro bezuschusst, wobei die Förderung auf 70 Prozent der anerkannten Projektkosten begrenzt ist. Der maximale Zuwendungsbetrag für den Bau des Eltern-Kind-Zentrums beträgt somit auf Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung 289.526 Euro. Der Jugendhilfeausschuss stimmte zu, final entscheidet der Gemeinderat.
 
Unterstützung beim Übergang Schule und Beruf
Die Stadt Mannheim investiert jährlich über eine Million Euro als freiwillige Leistung ins Übergangsmanagement Schule und Beruf. Mit dem gezielten Einsatz kommunaler Zuschussmittel soll der direkte Übergang von der Schule in die Ausbildung gestärkt und die Zahl der Jugendlichen verringert werden, die in alternative Maßnahmen im Sinne einer Warteschleife einmünden. Der Bildungsausschuss beschloss nun die von der Verwaltung vorgeschlagene Verwendung der Mittel im kommenden Jahr.
 
Im Bereich Übergangsmanagement Schule-Beruf sollen mit den im Fachbereich Bildung zur Verfügung stehenden Mitteln im Jahr 2021 Aktivitäten und Maßnahmen in Höhe von 1.059.650 Euro finanziell unterstützt werden. Beschlossen wurde, 635.934 Euro in den Bereich „Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen“, 288.558 Euro in den Bereich „Berufsschulentwicklung und individuelle Förderung im Übergangssystem“ und in den Bereich „Ausbildungsplatzförderung“ 81.510 Euro zu investieren. Für neue Projekte stehen im Jahr 2021 damit 53.648 Euro zur Verfügung.
 
„Der Übergang von der Schule in den Beruf ist ein wesentlicher Schritt in der Lebensgestaltung und Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen und Heranwachsenden, zum Beispiel in Bezug auf finanzielle Eigenständigkeit, Anerkennung und Lebenssinn. In vielen Fällen gestaltet sich dieser Übergang schwierig oder ist gefährdet. Jugendliche können sich heute aufgrund der Vielzahl möglicher Berufswege immer weniger an vorgegebenen Ablaufmustern orientieren und müssen daher ihren eigenen, individuellen Weg in den Beruf finden. Ziel des Übergangsmanagements ist es, die Jugendlichen durch eine individuelle Beratung und entsprechend gut koordinierte Begleitung zu unterstützen, den jeweilig passenden eigenen Weg zu finden und den Übergang in die Ausbildung abzusichern“, führte Grunert aus.
 
Für die beteiligten Bildungsträger stellen die gewährten Mittel zugleich einen Hebel dar, um in Abstimmung mit dem Fachbereich Bildung zusätzliche Drittmittel zu akquirieren und damit wirksame Förderansätze zu stärken.