Viernheim (Stadt Viernheim)Aufgrund des § 123a „Beteiligungsbericht und Offenlegung“ der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Kommune verpflichtet, für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen jährlich einen Bericht zu erstellen, sofern die Kommune mindestens 20 Prozent der Anteile hält. Der Bericht ist von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung zu behandeln und die Bürgerinnen und Bürger sind über das Vorliegen des Berichtes zu informieren, den sie auch einsehen dürfen. So ist gewährleistet, dass sich nicht nur die Gemeindeorgane zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein Bild über die Lage der Kommune machen, sondern dass sich auch alle Einwohner über die Beteiligungen der Stadt informieren können.

 

Der Beteiligungsbericht kann ab sofort vier Wochen lang im Rathaus (Zimmer 110) eingesehen werden oder ist auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de unter der Rubrik „Rathaus & Politik / Finanzen / Beteiligungsbericht“ zu finden. Für einen Einblick vor Ort ist eine Terminvereinbarung bei Frau Reiners unter der Telefonnummer 06204 988-321 erforderlich.

 

Zur Information

Die Stadt Viernheim hat vielfältige Aufgaben wahrzunehmen, die sich daraus ergebenden Verwaltungstätigkeiten für das jeweilige Haushaltsjahr werden unter anderem im jeweiligen Haushaltsplan festgelegt. Die Kommunen erfüllen die öffentlichen Aufgaben aber auch zunehmend außerhalb der eigentlichen Stadtverwaltung mittels kommunaler Unternehmen und lassen öffentliche Leistungen durch Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften erbringen. Diese Tätigkeiten und die damit verbundenen Ausgaben und Einnahmen sind jedoch nicht oder nur eingeschränkt im Haushaltsplan aufgeführt. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen die Gemeindeorgane jedoch einen Überblick über alle Betätigungen der Kommune, auch über diejenigen, die sich nicht oder nur eingeschränkt im Haushaltsplan wiederfinden. Der im Rahmen der Novellierung in die HGO neu aufgenommene §123a „Beteiligungsbericht und Offenlegung“ stellt diese Transparenz sicher.

 

Dieser Verpflichtung kam die Stadt Viernheim erstmals im Jahr 2005 nach. Im Interesse einer möglichst umfassenden Information der Kommunalpolitiker, aber auch der Bürgerinnen und Bürger, enthielt der erste Beteiligungsbericht der Stadt Viernheim nicht nur verpflichtend aufzunehmende Angaben zu der Stadtwerke Viernheim GmbH, sondern auch zu den beiden Eigenbetrieben „Stadtbetrieb Viernheim“ und „Forum der Senioren“ sowie darüber hinaus zu den wesentlichen Mitgliedschaften der Stadt in Verbänden u. ä. Es wurde damit über den verpflichtenden Teil hinaus das Ausmaß der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt insgesamt transparent gemacht und aufgezeigt, dass die vielfältigen Aufgaben, die eine Stadt wie Viernheim wahrzunehmen hat, nicht allein durch die Ämter der Stadtverwaltung, sondern unter anderem auch in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen in Zweckverbänden, wie zum Beispiel dem Abwasserverband Bergstraße, wahrgenommen werden.

 

Bei den beiden Eigenbetrieben sowie der Stadtwerke Viernheim GmbH werden die jeweilige aktuelle Besetzung der Betriebskommissionen bzw. des Aufsichtsrats im Berichtsjahr aufgeführt (beschlossene Jahresabschlüsse zum 31.12.2021). Nachrichtlich sind am Ende des Beteiligungsberichts die aktuellen Zusammensetzungen (April 2023) aufgeführt.