Erfahrungsaustausch der Kommunalaufsichtsbehörden am 13. August 2019 im Regierungspräsidium Darmstadt – Schwerpunktthema war das neue Haushaltsrecht in Hessen

Darmstadt (RP) –  Seit Anfang dieses Jahres gilt für hessische Kommunen ein neues und strengeres Haushaltsrecht. Hintergrund für die Rechtsänderung war die im Jahre 2018 durch die Landesregierung vorgenommene Entschuldung der Liquiditätskredite. Diese erheblichen Rückzahlungsbelastungen – vergleichbar mit einem Dispokredit auf dem privaten Girokonto – wurden durch das Landesprogramm HESSENKASSE den betroffenen Kommunen abgenommen. Um solche Szenarien künftig zu vermeiden, wurde das Haushaltsrecht spürbar angepasst. Zu diesen rechtlichen Veränderungen fand in der vergangenen Woche am 13. August 2019 ein Erfahrungsaustausch der betroffenen Fachbehörden statt.

Eingeladen waren die unteren Kommunalaufsichtsbehörden. Diese sind zuständig für die kreisangehörigen Kommunen und organisatorisch den Landräten der Landkreise im Regierungsbezirk zugeordnet. Zu der Veranstaltung hatte die obere Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt gebeten. Diese betreut selbst die zehn Landkreise, die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach, die Sonderstatusstädte Bad Homburg, Hanau und Rüsselsheim sowie zurzeit 31 kreisangehörige Schutzschirmkommunen. Im Schutzschirmverfahren – einem Entschuldungsprogramm der Landesregierung aus dem Jahr 2012 – wurden Kommunen mit besonders schwerwiegenden Haushaltsproblemen der direkten Aufsicht des RP unterstellt.

Seit Januar 2019 dürfen die Kommunen nur noch in wenigen Ausnahmefällen überjährig auf die kritischen Liquiditätskredite zugreifen. Sie sind zum dauerhaften und nachhaltigen Haushaltsausgleich verpflichtet, haben Liquiditätsreserven zu bilden, frühzeitig auf Haushaltsverschlechterungen zu reagieren und zur besseren Haushaltssteuerung zeitnah Jahresabschlüsse aufzustellen. Daneben hat der Gesetzgeber ein Überschuldungsverbot im Gemeindewirtschaftsrecht verankert. Die Aufsichtsbehörden wurden entsprechend mit zusätzlichen Prüfungs- und Genehmigungsrechten ausgestattet. Hierzu gehört auch die Überwachung der Liquiditätsbestände.

Das neue Recht wurde nun bei den Haushaltsgenehmigungsverfahren des Jahres 2019 erstmals angewendet. Das RP Darmstadt hat die Fachaufsicht über die unteren Kommunalaufsichtsbehörden. Daher können in solchen Dienstbesprechungen Erfahrungen im Umgang mit den Kommunen ausgetauscht und Probleme erörtert werden. Letztlich lassen sich messbare Auswirkungen der Gesetzesänderung erst nach den Jahresabschlüssen des Jahres 2019 abschließend feststellen. Diese haben die Kommunen spätestens bis zum 30. April 2020 aufzustellen.

Moderiert wurde der Erfahrungsaustausch von Horst Kreher, dem Leiter des Kommunalaufsichtsdezernats beim RP Darmstadt. Nach dessen Einschätzung besteht durch die überwiegend gute wirtschaftliche Lage der Kommunen und das neue Haushaltsrecht die Chance eines haushaltswirtschaftlichen Neuanfangs, um das bisher Erreichte dauerhaft und nachhaltig zu sichern. Nach seiner Einschätzung geben Gemeindewirtschaftsrecht und Kommunalaufsicht letztlich nur die Rahmenbedingungen für die kommunale Haushaltswirtschaft vor. „In welchen Bereichen die Kommunen selbst Aufgabenschwerpunkte und Maßnahmenprioritäten setzen, haben die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich festzulegen“, so Dezernatsleiter Horst Kreher.