Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz macht auf die Unterstützungsmöglichkeit für kleinere und mittlere Unternehmen aufmerksam.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Die städtische Wirtschaftsförderung macht Viernheimer Unternehmen auf ein weiteres Unterstützungsangebot aufmerksam. „Betriebe, die im vergangenen Jahr durch die gestiegenen Energiekosten besonders betroffen waren, können beim Land Hessen Härtefallhilfen beantragen“ so Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz. Mit den „Härtefallhilfen Energie“ entlastet das Land Hessen kleine und mittlere Unternehmen, die deshalb in ihrer Existenz bedroht sind.

 

Die gestiegenen Energiekosten haben in Kombination mit anderen Problemen viele Unternehmen in eine schwierige Situation gebracht. Zwar gab es von staatlicher Seite verschiedene Entlastungsprogramme, trotzdem sind einige Betriebe in eine existenzgefährdende Situation geraten. Deshalb begrüßt die Wirtschaftsförderung ausdrücklich eine Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die durch das Land Hessen gewährt werden kann.

 

Zur Entlastung von Unternehmen, die von den Folgen der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine von steil gestiegenen Energiekosten betroffen sind, hat der Bund mit dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP), der Dezember Soforthilfe für Erdgas und Wärme sowie den Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas bereits Unterstützungen geleistet. Mit der Härtefallhilfe gewährt das Land Hessen Härtefallleistungen aus Mitteln des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz vorheriger Unterstützungen vom Anstieg der Energiekosten so betroffen sind, dass ihre Existenz bedroht ist.

 

Gemeint sind sowohl die Kosten für die leitungsgebundenen Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme als auch die Kosten für die nicht leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas (LPG), Kohle, Holz und Koks. Kosten für Treibstoffe und erneuerbare Energien sind dagegen nicht Gegenstand der Härtefallhilfe.

 

Antragsberechtigt sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen (KMU) im Haupterwerb mit Sitz in Hessen, wobei die Definition der Europäischen Union maßgebend ist: Danach sind

 

KMU Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit höchstens 50 Prozent am Stammkapital beteiligt ist oder über höchstens 50 Prozent an den Stimmrechten verfügt, sind ebenfalls antragsberechtigt.

 

Erstattet werden die Mehrkosten für die Energiekostensteigerungen des Jahres 2022 im Vergleich zum Vorjahr – allerdings nur bis zur Höhe des negativen EBITDA und bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro je Unternehmen. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro. Weitere Informationen unter rp-kassel.hessen.de/haertefallhilfen