Weinheim untersagt wie andere Kommunen im Kreis die gastronomische Außen- und Innenbewirtschaftung – Schlosspark wird abgeschlossen

Weinheim (Stadt Weinheim) –  „Wir setzen solche Maßnahmen natürlich nicht gerne um, aber wir sehen uns gezwungen, weil anders die unvernünftigen und, man muss es leider so sagen, fahrlässigen Ansammlungen von Menschen offenbar nicht zu verhindern sind.“ So beschreibt Weinheims Oberbürgermeister Manuel Just die Lage, die auch in Weinheim ab Freitag, 20. März 2020 eintreten wird. Wie die anderen Großen Kreisstädte im Rhein-Neckar-Kreis, erlässt die Stadt eine kommunale Allgemeinverfügung, die in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 0 Uhr, in Kraft tritt.

Eine wesentliche Veränderung entgegen der letzten Verordnung des Landes vom 18. März bezieht sich auf den Betrieb von Gaststätten. Denn nach der neuen Verfügung sind sowohl als Innen- wie auch als Außenbewirtschaftung untersagt. Mitnahmeangebote („Take-Away“) der Gastronomiebetriebe sind aber weiterhin zulässig.

Für die zugelassenen Mitnahmeangebote gelten die Regelungen für Abhol- und Lieferdienste gemäß der Corona-Verordnung des Landes. Diese bezieht sich auf unter anderem auf Hygienestandards, eine Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen.

Der Rathaus-Krisenstab unter Führung von  OB Just und Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner hat auch entschieden, die so genannte Sondernutzung für Außenbestuhlung der Gaststätten zu widerrufen. Das bezieht sich auf den Marktplatz, an dem bis Donnerstag entgegen aller Empfehlungen noch immer Menschen ohne den gebotenen Abstand saßen, aber auch auf das gesamte Stadtgebiet. Einige Marktplatzwirte hatten am Donnerstag ihre Gaststätten schon freiwillig geschlossen.

Manuel Just appelliert: „Rein formal gilt die Schließung ab 20. März, wir empfehlen aber dringend eine sofortige Umsetzung.“

„Schweren Herzens“, so Torsten Fetzner, wird ab Freitag auch der Schlosspark für den Publikumsverkehr geschlossen. Bei dem warmen Wetter hätte man dort in den nächsten Tagen wieder feiernde Gruppen erwarten müssen. Der Vertreter des Weinheimer Polizeireviers, der dem Krisenstab angehört, verwies darauf, dass ein unberechtigter Zugang zum Schlosspark als  Hausfriedensbruch angesehen wird. Auch weitere öffentliche Grünanlagen, die sich für Menschenansammlungen anbieten, werden geschlossen.

Darüber hinaus hat Fetzner den Bauhof beauftragt, die Sperrung von Spielplätzen und Schulhöfen im Zweifel durch technische Sperren wie Bauzäune zu manifestieren. Auch diese waren in den vergangenen Tagen als Treffpunkt genutzt worden. Aus demselben Grund wird auch die Zufahrt zur Windeck gesperrt. Der Hermannshof war ebenso am Donnerstagmorgen geschlossen worden.

OB Just erklärte: „Wir können natürlich nicht alles verhindern, aber ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, zuhause zu bleiben und Sozialkontakte auf das wirklich lebensnotwendige zu beschränken.“  Er kündigte an, dass auch die WLAN-Hotspots im Stadtgebiet abgeschaltet werden.

Darüber werden in der Verfügung noch weitergehende Regelungen in der Allgemeinverfügung getroffen worden: Die Ansammlungen von mehr als zehn Personen sind untersagt, Versammlungen sind anmeldepflichtig, aber  dazu wird es nur Ausnahmegenehmigungen von maximal 30 Personen geben. Die Friedhofskapelle ist für Trauerfeiern grundsätzlich geöffnet, aber es dürfen sich nur so viele Menschen darin aufhalten, dass der Mindestabstand von 1.50 Meter eingehalten werden kann. Sonnen-, Nagel- und Kosmetikstudios sind zu schließen, ebenso Camping- und Mobile Home Anlagen sind untersagt. Geschäfte für den wichtigsten Bedarf wie Lebensmittel bleiben nach wie vor geöffnet. Was den Einzelhandel angeht, gelten ansonsten die Vorgaben aus der Landesverordnung vom 17. März.  Auch dabei wird die Stadt darauf achten, dass die Vorsichtsmaßnahmen, wie das Abstandhalten, eingehalten werden.