Kreis Bergstraße (kb) –  Aufgrund des so genannten Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes wird es nach dessen Inkrafttreten am 20.02.2020 zu Verzögerungen bei der Jagdscheinerteilung kommen. Darauf weist die Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße hin.

Der Grund dafür ist, dass die Waffenbehörde und die Untere Jagdbehörde durch das neue Gesetz dazu verpflichtet sind, alle Antragsteller, die nach dem Stichtag (20.02.2020) einen Jagdschein, dessen Verlängerung oder eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen, einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Diese Überprüfung wird extern durch die Sicherheitsbehörden durchgeführt. Erst nach positiver Rückmeldung darf der Jagdschein von den Kreisbehörden erteilt beziehungsweise verlängert oder die waffenrechtliche Erlaubnis erteilt werden.

Durch die neue zwischengeschaltete, erweiterte Sicherheitsabfrage kann der Jagdschein nicht direkt bei Antragsabgabe erteilt und wieder mitgenommen werden. Die Kreisverwaltung bittet daher betroffene Jägerinnen und Jäger, bereits jetzt den Antrag auf Erteilung des Jagdscheines zu stellen und eine Versicherungsbestätigung zu übersenden.

Den Antragsvordruck finden Interessierte unter anderem auf der Internetseite des Kreises unter https://www.kreis-bergstrasse.de/pics/verwaltung/intranet-lrahp-net_1_1363249647/Antrag_auf_Verlaengerung-Erteilung_Jagdschein_10_03_2013.pdf