Der Kreis Bergstraße informiert: Bekannte Erkrankungsfälle, Genesene und Patienten in stationärer Behandlung im Kreis:

Im Kreis Bergstraße gibt es 48 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle.

Heppenheim (KB) – Neun Infektionsfälle stehen im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung in Biblis.

Zwei Infektionsfälle stehen im Zusammenhang mit einer Gemeinschaftsunterkunft in Wald-Michelbach. Ein weiterer Infektionsfall steht im Zusammenhang mit einer Gemeinschaftsunterkunft im Lautertal.

Insgesamt sind 874 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es derzeit insgesamt 648 Personen aus dem Kreis, die vor einiger Zeit positiv auf das Virus getestet wurden und die mittlerweile als genesen gelten. Zudem hat es drei Todesfälle gegeben. Damit sind im Kreis Bergstraße aktuell 223 Fälle bekannt, die momentan mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert sind.

Aufgrund der hohen Fallzahlen der vergangenen Tage wird der Kreis Bergstraße morgen den Inzidenzwert von 50 übersteigen und damit die vierte Stufe des Hessischen Eskalationskonzepts zur Eindämmung des Corona-Virus erreichen. Entsprechend dem Eskalationskonzept muss ein konsequentes Beschränkungskonzept erfolgen, welches gegebenenfalls auch Mobilitätseinschränkungen beinhaltet. Außerdem erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Planungsstab COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums sowie mit dem koordinierenden Krankenhaus des Versorgungsgebiets.

Wie Landrat Christian Engelhardt und Gesundheitsdezernentin Diana Stolz mitteilen, wird der Kreis am Montag entsprechende neue Allgemeinverfügungen gemäß diesen Vorgaben veröffentlichen.

Engelhardt und Stolz richten angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens erneut einen Appell an die Bergsträßer Bürgerinnen und Bürger, ihren jeweiligen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus zu leisten: „Die Entwicklung der letzten Tage stellt das Infektionsgeschehen vom Frühjahr in den Schatten. Wir müssen gemeinsam, als Bergsträßerinnen und Bergsträßer, alles dafür tun, einen Lock-Down zu vermeiden. Das kann nur gelingen, wenn wir freiwillig darauf verzichten, unnötige Risiken, welche zur Verbreitung des Virus beitragen, vermeiden.“

Derzeit befinden sich drei Patienten mit einer bestätigten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße, zudem befinden sich derzeit 13 Patienten mit einer entsprechenden Verdachtskonstellation in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße.

Anzahl der bekannten Coronainfektionen, Stand 16.10.2020

KommuneFälle bis gesternneu heuteGesamt-zahl Infiziertedarunter: bereits genesene Infizierte
Abtsteinach4043
Bensheim97410167
Biblis19102912
Birkenau2902928
Bürstadt5145543
Einhausen2902917
Fürth3103122
Gorxheimertal2202222
Grasellenbach1411511
Groß-Rohrheim92117
Heppenheim86109654
Hirschhorn110119
Lampertheim1364140119
Lautertal2012111
Lindenfels3032
Lorsch2222421
Mörlenbach2902924
Neckarsteinach1901915
Rimbach1101111
Viernheim1362138112
Wald-Michelbach2783519
Zwingenberg2102119
Kreis Bergstraße insgesamt82648874648

 

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich unter häusliche Quarantäne gestellt.

 

Kumulierter 7-Tage-Wert

Im Kreis Bergstraße gab es 129 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Es ergibt sich damit für heute eine Inzidenz von 47,69 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

 

Zum Hintergrund: Um die öffentlichen Gesundheitssysteme nicht zu überfordern, haben sich Bund und Länder am 6. Mai 2020 auf einen Grenzwert bezüglich der Zahl der Neuinfektionen verständigt: Sollten in einem Landkreis kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage auftreten, sollen weitere Beschränkungen gelten. Der Kreis Bergstraße hat 270.489 Einwohner, deshalb liegt der Grenzwert für den Kreis Bergstraße bei 135 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Das Eskalationskonzept des Landes Hessen sieht zudem ein gestuftes Vorgehen zur

Bekämpfung der Pandemie vor.

  • Ab einer Inzidenz von 20: Städte und Kreise müssen erste gezielte lokale Maßnahmen zur Eindämmung des Virus (z.B. ein erweitertes Meldewesen und andere bedarfsgerechte, an die jeweilige Situation angepasste Maßnahmen).
  • Ab einer Inzidenz von 35: Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus müssen erweitert werden. Außerdem erfolgt eine Einbindung des Planungsstabs COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums.
  • Ab einer Inzidenz von 50: Es muss ein konsequentes Beschränkungskonzept erfolgen, welches gegebenenfalls auch Mobilitätseinschränkungen beinhaltet. Außerdem erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Planungsstab COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums sowie mit dem koordinierenden Krankenhaus des Versorgungsgebiets.
  • Ab einer Inzidenz von 75: Der Planungsstab des Hessischen Sozialministeriums übernimmt die Steuerung der medizinischen Lage in der Stadt oder dem Kreis.