Der Kreis Bergstraße informiert: Bekannte Erkrankungsfälle, Genesene und Patienten in stationärer Behandlung im Kreis:

Im Kreis Bergstraße gibt es 44 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle.

Heppenheim (KB) – Fünf Infektionsfälle stehen im Zusammenhang mit einer Gemeinschaftsunterkunft im Lautertal. Zwei Fälle stehen im Zusammenhang mit zwei Gemeinschaftsunterkünften in Bensheim und ein Fall im Zusammenhang mit einer Gemeinschaftsunterkunft in Heppenheim. Für die jeweiligen engen Kontaktpersonen wird wie üblich Quarantäne angeordnet.

Insgesamt sind derzeit sechs Infektionsfälle im Zusammenhang mit fünf Pflegeeinrichtungen im Kreis Bergstraße bekannt.

Auch die Klinik Schloss Falkenhof in Bensheim ist von Infektionsfällen betroffen. Hier sind – nach jetzigem Stand – sechs Personen positiv auf Corona getestet worden.

Insgesamt sind 826 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es derzeit insgesamt 643 Personen aus dem Kreis, die vor einiger Zeit positiv auf das Virus getestet wurden und die mittlerweile als genesen gelten. Zudem hat es drei Todesfälle gegeben. Damit sind im Kreis Bergstraße aktuell 180 Fälle bekannt, die momentan mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert sind.

Derzeit befinden sich drei Patienten mit einer bestätigten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße, zudem befinden sich derzeit zehn Patienten mit einer entsprechenden Verdachtskonstellation in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße.

Anzahl der bekannten Coronainfektionen, Stand 15.10.2020

KommuneFälle bis gesternneu heuteGesamt-zahl Infiziertedarunter: bereits genesene Infizierte
Abtsteinach4043
Bensheim9079765
Biblis1631912
Birkenau2812928
Bürstadt5015143
Einhausen2722917
Fürth2833122
Gorxheimertal2202222
Grasellenbach1401411
Groß-Rohrheim9097
Heppenheim7798654
Hirschhorn110119
Lampertheim1333136119
Lautertal1552011
Lindenfels3032
Lorsch2202221
Mörlenbach2722923
Neckarsteinach1811915
Rimbach1101111
Viernheim1297136111
Wald-Michelbach*2702718
Zwingenberg*2102119
Kreis Bergstraße insgesamt78244826643

 

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich unter häusliche Quarantäne gestellt.

Gespräch der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit Landrat Engelhardt

Angesichts der Situation im Kreis fand am Mittwoch auch eine Videokonferenz des Landrats mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Kreises statt. Beschlossen wurde, folgende Maßnahmen zu empfehlen, die ab einer Inzidenz von 35 umgesetzt werden sollen:

  • Keine kommunalen Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen
  • Ausschuss- und Gremiensitzungen, soweit rechtlich möglich, bevorzugt wieder per Videokonferenz
  • Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher in den Verwaltungsgebäuden auf den „öffentlichen Verkehrsflächen“ (Flure)
  • Keine offiziellen Besuche von Bürgermeister/innen und Landrat bei Altersjubiläen

Kumulierter 7-Tage-Wert

Im Kreis Bergstraße gab es 98 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Es ergibt sich damit für heute eine Inzidenz von 36,23 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Zum Hintergrund: Um die öffentlichen Gesundheitssysteme nicht zu überfordern, haben sich Bund und Länder am 6. Mai 2020 auf einen Grenzwert bezüglich der Zahl der Neuinfektionen verständigt: Sollten in einem Landkreis kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage auftreten, sollen weitere Beschränkungen gelten. Der Kreis Bergstraße hat 270.489 Einwohner, deshalb liegt der Grenzwert für den Kreis Bergstraße bei 135 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Das Eskalationskonzept des Landes Hessen sieht zudem ein gestuftes Vorgehen zur

Bekämpfung der Pandemie vor.

  • Ab einer Inzidenz von 20: Städte und Kreise müssen erste gezielte lokale Maßnahmen zur Eindämmung des Virus (z.B. ein erweitertes Meldewesen und andere bedarfsgerechte, an die jeweilige Situation angepasste Maßnahmen).
  • Ab einer Inzidenz von 35: Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus müssen erweitert werden. Außerdem erfolgt eine Einbindung des Planungsstabs COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums.
  • Ab einer Inzidenz von 50: Es muss ein konsequentes Beschränkungskonzept erfolgen, welches gegebenenfalls auch Mobilitätseinschränkungen beinhaltet. Außerdem erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Planungsstab COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums sowie mit dem koordinierenden Krankenhaus des Versorgungsgebiets.
  • Ab einer Inzidenz von 75: Der Planungsstab des Hessischen Sozialministeriums übernimmt die Steuerung der medizinischen Lage in der Stadt oder dem Kreis.