Kreis Bergstraße (KB) –  Rund 100 Personen haben sich in den vergangenen sieben Tagen im Kreis Bergstraße mit dem Corona-Virus angesteckt. Die Inzidenz für den Kreis Bergstraße lag am Donnerstag, 15.10.2020, bei 36,23 und damit über 35. Ab einer Inzidenz von 35 ist die dritte Stufe des hessischen Eskalationskonzeptes zur Eindämmung des Corona-Virus erreicht. Es sieht vor, dass dann Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ausgeweitet werden müssen. Außerdem erfolgt eine Einbindung des Planungsstabs COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums.

Angesichts dieser Situation und des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens im Kreis Bergstraße wird der Kreis am Samstag eine Allgemeinverfügung bekanntmachen, die mit ihrer Veröffentlichung sofortige Gültigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises hat. In der Allgemeinverfügung ist geregelt:

In Gastronomiebetrieben und Übernachtungsbetrieben sowie Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés und Eisdielen soll eine Maskenpflicht gelten beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten sowie in Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen. Ausnahmen sind vorgesehen für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen Bedeckung tragen können.

In Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sollen Besuche stärker gesteuert werden. Das Gleiche gilt für Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
Besuche in Einrichtungen zur gemeinschaftliche Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern werden grundsätzlich ausgeschlossen.

Diese Regelungen der Allgemeinverfügung sollen zunächst bis 31.10.2020 gelten.

Im Bereich der Veranstaltungen werden genehmigungspflichtige Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos usw. mit einer Teilnehmerzahl von über 250 Personen, nicht mehr durch das zuständige Kreisgesundheitsamt genehmigt. Bereits erteilte Genehmigungen für Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen seien dann unwirksam und erlöschen. Darüber hinaus soll für genehmigungspflichtige Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches mit einer Teilnehmerzahl von über 100 Personen eine Anmeldepflicht beim Kreisgesundheitsamt gelten.

Die Regelungen für Veranstaltungen sollen zunächst bis 30.11.2020 gelten.

 Im Bereich der Schulen ist in Absprache mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt vorgehen, dass der Unterricht an den Grundschulen nur im Klassenverband erfolgen soll. Ab der Sekundarstufe II, auch in den Berufsschulen, soll – in Ergänzung der bisher bereits durch Landesverordnung geregelten Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – die Verpflichtung bestehen, diesen auch während des Unterrichts zu tragen. In der Sekundarstufe I soll die Verpflichtung bestehen, einen Mund-Nasen-Schutz während des klassenübergreifenden Unterrichts zu tragen.

Die Regelungen für Schulen sollen zunächst bis 15.11.2020 gelten.

Die genauen Regelungstatbestände und Ausnahmen können in der Allgemeinverfügung nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügung wird am Samstag, den 17.10.2020 in den Bekanntmachungsorganen des Kreises Bergstraße veröffentlicht. Außerdem wird sie auf der Homepage des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de abrufbar sein.

Landrat Christian Engelhardt teilt dazu mit: „Mit diesen Maßnahmen wollen wir versuchen, das aktuelle Infektionsgeschehen bei uns im Kreis zu reduzieren.“

Engelhardt appelliert dabei an alle Bürgerinnen und Bürger: „Uns wird die Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht gelingen, wenn sich nicht alle an die geltenden Maßnahmen halten. Ich appelliere, gemeinsam mit Gesundheitsdezernentin Diana Stolz, an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regeln einzuhalten! Niemand von uns möchte einen Lock-Down. Niemand von uns möchte die Folgen eines Lock-Downs spüren! Die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, die Abschottung von älteren und kranken Menschen, die massive Beschränkung der sozialen Kontakte, aber auch wirtschaftliche Probleme, einschließlich der Sorgen um den Erhalt des Arbeitsplatzes, all das sind die Folgen eines Lock-Downs. Wir möchten dies um jeden Preis vermeiden. Es darf deshalb auch nicht sein, dass die vielen, die sich an die aktuellen Regeln halten, unter der Unvernunft einiger weniger leiden müssen. Wir werden deshalb auch die Einhaltung der Regeln kontrollieren lassen.“ Der Bergsträßer Landrat hat daher bereits am Mittwoch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden gesprochen und um Unterstützung durch die Ordnungsämter der Kommunen gebeten.

Auch Gesundheitsdezernentin Diana Stolz appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Es ist wichtig, dass wir alle deutlich achtsamer werden. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann mit dem eigenen Verhalten dazu beitragen, dass wir in der Lage bleiben, das Infektionsgeschehen bei uns im Kreis unter Kontrolle zu behalten.“ Der Schlüssel für die Eindämmung des Virus, so Stolz, sei insbesondere auch die Kontaktverfolgung, welche das Gesundheitsamt leistet. Schon jetzt sei zu beobachten, dass bei vielen der in letzter Zeit festgestellten Neuinfizierten nicht gleich festgestellt werden konnte, wo sich diese angesteckt hatten. Die Gesundheitsdezernentin appelliert deshalb auch an die Bürgerinnen und Bürger, die Corona-App zu nutzen.