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Südhessen (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Im Rahmen des länderübergreifenden Verkehrssicherheitsaktionstages „sicher.mobil.leben“haben Einsatzkräfte im Zeitraum von Donnerstag (05.05.) bis Freitag (06.05.22) mehr als 400 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Südhessen kontrolliert. Im Mittelpunkt des Einsatzes stand das Thema Fahrtüchtigkeit und insbesondere die Kontrolle  alkoholisierter und berauschter Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Polizeistreifen führten im Zuge der Kontrollen mehr als 20 Drogenvortests sowie über 60 Alkoholvortests durch. In sechs Fällen hatten die Tests eine Blutentnahme zur Folge, dreimal wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss, dreimal, weil die Ertappten vermutlich unter Drogeneinfluss standen. Einsatzkräfte stellten zudem bei zwei Kontrollen die Führerscheine der Gestoppten sicher und beschlagnahmten in drei Fällen Kleinstmengen Haschisch.

In Rüsselsheim hielten Polizeikräfte einen 47-jährigen Autofahrer an. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann aus Slowenien über keine Fahrerlaubnis verfügte. Die Fahrt war für ihn an Ort und Stelle zu Ende, gegen ihn wurde Strafanzeige erstattet. Ebenfalls in Rüsselsheim wurde ein 19-Jähriger überprüft, der sich mit französischen Identitätsdokumenten ausweisen wollte. Den geschulten Augen der Polizistinnen und Polizisten entgingen jedoch nicht, dass die ID-Card sowie der Reisepass Fälschungsmerkmale aufwiesen. Eine Überprüfung bestätigte diesen Verdacht, bei der Identitätskarte handelte es sich um eine Totalfälschung, der Pass war verfälscht. De junge Mann, der aus der Türkei stammt, wurde wegen des Verdachts der illegalen Einreise festgenommen und kam ins Polizeigewahrsam. Die weiteren Ermittlungen in dieser Sache dauern an.

Bei einer Kontrolle in der Gewerbestraße in Biblis ergab die Überprüfung zwar keine Hinweise auf einen Alkohol- oder Drogenkonsum beim 58 Jahre alten Fahrer. Ein Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungsbestand führte jedoch zu einem Treffer. Der Mannheimer war wegen räuberischem Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben. Er wurde zunächst festgenommen, konnte aber im Laufe des Tages die geforderte Geldstrafe in Höhe von über 700 Euro entrichten und somit die Haft verhindern.