Viernheim (Stadt Viernheim) – Ausgelöst durch den Umleitungsbedarf der Baustelle „Entlastungssammler“ in der Nibelungen- und Friedrich-Ebert-Straße wurde die Verkehrssituation in der Friedrich- und Waldstraße (jeweils zwischen Wasser- und Lorscher Straße) im letzten Jahr geändert. Beide Straßen sind seitdem nur noch in einer Richtung befahrbar.

 

Im Rathaus sind zur Einbahnstraßenregelung bis Dezember 2022 sehr überwiegend positive Rückmeldungen aus der Bewohnerschaft der beiden Straßen eingegangen. Um dies zu hinterfragen, gab es im Dezember 2022 einen Ortstermin mit Bewohnern beider Straßen an der Waage. Die Terminierung des Ortstermins erfolgte, weil es zu diesem Zeitpunkt hätte sein können, dass die Baustelle diese Umleitungen/diese veränderte Verkehrsführung nicht mehr erfordert. Es war zu klären, ob -baustellenbezogen- zum alten Zustand einer gegenläufigen Verkehrsführung zurückgekehrt wird oder nicht.

 

Zugegen waren bei diesem Termin am 14. Dezember 2022 der Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung und der Bürgermeister. Etwas überraschend war für beide, dass es unter den Anwesenden (ca. 50) aus beiden Straßen geteilte Meinungen gab. Es gab auch eine ganze Reihe von Personen, die sich für eine Rückkehr zum gegenläufigen Verkehr in beiden Straßen ausgesprochen hatten. Da dies so war, wurde eine weitere Messung des Verkehrs in den Straßen zugesagt (Anzahl und Art der Fahrzeuge sowie Geschwindigkeit), um auf Basis dieser Zahlen zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einem Gespräch einzuladen. Sehr deutlich wurde zudem zum Ausdruck gebracht, dass die Radfahrer sich gegenwärtig nicht an die Einbahnstraßenregelung halten und es für die Zukunft eine Verkehrsregelung braucht, die das berücksichtigt.

 

Diese Situation (Anwohner zum Teil für die dauerhafte Einbahnstraßenlösung, zum Teil aber auch für die Rückkehr zur gegenläufigen Verkehrsführung) führte in der Verwaltung (beide Dezernenten, Ordnungsamt und Verkehrsplanung -ASU-) dann zu einer grundsätzlichen Betrachtung der Angelegenheit. Jetzt neu aufgegriffen wurde das zu früherer Zeit erarbeitete „Leiterkonzept“, dem die Gremien ehemals eine gewisse Sympathie entgegengebracht hatten, welches aber aus unterschiedlichen Gründen (u. a. zahlreiche Veränderungen auf der Führungsebene der Stadtverwaltung) nicht umgesetzt wurde.

 

Ergebnis der internen Beratung war, dass es nunmehr sinnvoll sei, grundlegend an die Thematik heranzugehen.

 

Bestandssituation und Entlastungssammler

Die Straßenverhältnisse im Bereich der Viernheimer Altstadt rund um die Innenstadt entsprechen nicht mehr den gewachsenen Gegebenheiten. Die Straßen sind wesentlich enger als das in neueren Gebieten der Fall ist, wodurch der Straßenraum allgemein schon sehr eingeengt ist. Bislang wird das Parken auf den Gehwegen über die beiden genannten Straßen hinaus in Viernheim geduldet. Nach der Straßenverkehrsordnung (STVO) ist das Parken auf dem Gehweg allerdings nicht zulässig.

 

Im Zuge der Umleitungsführung für den Entlastungsammler führte die Umleitungsstrecke durch die Waldstraße. Zu Beginn war der Verkehr noch in beide Richtungen möglich. Dies hat sich jedoch sehr schnell als problematisch erwiesen, weshalb die Verkehrsführung auf eine Einbahnstraßenregelung umgestellt wurde. Für den Verkehrsfluss war dies eine erhebliche Verbesserung. Im Nachgang hierzu hat man auch die Friedrichstraße, in entgegengesetzte Richtung, als Einbahnstraße ausgewiesen. Auch dieser Schritt erwies sich als eine Verbesserung.

 

 

 

 

Neue Ausgangslage

Die veränderte Situation nahm die Verwaltung zum Anlass, einen vertieften Blick auf das gesamte Gebiet, aber insbesondere auch auf die beiden Straßen zu nehmen. Die Problematik ist folgende: In beiden Straßen wird so geparkt, dass es für Fußgänger, Menschen mit Beeinträchtigung, Familien mit Kindern fast unmöglich ist, den Bürgersteig zu benutzen.

 

Es ist wichtig, allen Menschen Teilhabe am Verkehr zu ermöglichen. Auch im Beteiligungsforum Handicap waren solche Hürden ständig auf der Tagesordnung. Damit in solchen Straßen alle Verkehrsteilnehmer ihren notwendigen Raum bekommen, ist es unausweichlich, das Parken auf dem Bürgersteig zu unterbinden.

 

Ein beidseitiges Parken auf der Straße gibt jedoch der Straßenquerschnitt nicht her. Somit hat die Verwaltung Überlegungen angestellt, inwiefern der Parkraum anders geordnet werden kann, um allen (Autofahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger) Raum zu geben. Dies hat zur Konsequenz, dass hinterher weniger Autos auf der Straße parken können als es bisher der Fall war.

 

Nach aktueller Planung ist es nun möglich, dass die Gehwege frei von Autos bleiben, es weiterhin öffentliche Parkplätze für Autos gibt, Fahrradfahrer in beide Richtungen durch die Straße fahren können und die Bürgersteige wieder ihrer eigentlichen Funktion dienen können.

 

Die vorgeschlagene Variante mit alternierendem Parken (abwechselnd auf beiden Seiten) schafft einerseits eine kleine Verschwenkung in der Mitte der Straße, um den Verkehr etwas auszubremsen und ermöglicht die größtmögliche Anzahl an öffentlichen Parkplätzen. Dieser Vorschlag ist STVO-konform und geht auch auf die Wünsche aus der Bewohnerschaft ein.

 

Zusätzlich sollen, soweit dies möglich ist, Entsiegelungsflächen in Form von Baum -oder Strauchbeeten geschaffen werden, um dem Klimawandel und einer Überhitzung der Stadt vorzubeugen. Jeder kleine Teil entsiegelter Fläche trägt zu einer Abkühlung in den heißen Sommermonaten bei.

 

Beratung

Mit Schreiben vom 3. Februar 2023 wurden die Anwohner der betroffenen Straßenabschnitte zu zwei getrennten Bürgerinformationen am 22. und 23.Februar 2023 in den Ratssaal eingeladen. Getrennt, weil nun konkrete Pläne für den jeweiligen Straßenverlauf vorgestellt werden sollten.

 

Den Anwesenden wurde der Hintergrund der Überlegungen in den Versammlungen erläutert und mitgeteilt, dass eine Befassung damit in den Gremien vorgesehen ist. In beiden Terminen gab es sehr intensive Diskussionen über das Für und Wider. Zahlreich gemachte Vorschläge wurden diskutiert. So auch verkehrsberuhigende Maßnahmen (im Planungsvorschlag durch das versetzte Parken berücksichtigt) und eine verbesserte Regelung, um das Ein- und Ausfahren in die Grundstücke besser als heute zu ermöglichen.