Landesregierung beschließt Förderprogramm zur Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit Antragstellung ab 1. Mai möglich

Sascha Niebler, stellvertretender Leiter des Kultur- und Sportamts, freut sich über die Soforthilfe der Landesregierung für die Vereine und hält die entsprechenden Antragsformulare bereits in der Hand.
Foto:Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – „Das kommt wie gerufen“, freut sich Bürgermeister Matthias Baaß gemeinsam mit dem stellvertretenden Leiter des Kultur- und Sportamtes Sascha Niebler über den gestrigen Beschluss der Landesregierung, ein Soforthilfeprogramm für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft zu starten, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zu minimieren.

Erst vor kurzem hatte die Stadtverwaltung die Viernheimer Vereine aufgerufen, über ihre aktuelle Situation aufgrund der Corona-Krise zu informieren, um im Rahmen der Möglichkeiten unterstützend zur Seite stehen zu können (wir berichteten).

Bürgermeister Baaß begrüßt das Programm des Landes Hessen sehr: „Die freiwillig Engagierten tragen mit ihrem Einsatz, mit ihrer Kreativität und Eigeninitiative zum Fortschritt und Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei und bilden einen wichtigen Eckpfeiler unseres Gemeinwohls. Das verdient unsere ganze Unterstützung“.

Von dem hessischen Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ sollen alle 41.000 hessischen Vereine profitieren. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Programm mindestens 20 Millionen Euro bereit, allein für die rund 7.600 Sportvereine sowie die knapp 16.000 Kulturvereine und –einrichtungen stehen insgesamt 14 Millionen Euro bereit. Gemeinnützige und auf ehrenamtlicher Basis geführte Vereine, Organisationen und Initiativen, die durch die Corona-Virus-Pandemie unverschuldet in eine existenzbedrohliche Notlage geraten sind, können ab sofort Gelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.

Auch Sascha Niebler freut sich über die positiven Nachrichten aus Wiesbaden, da einige Vereine bereits Unterstützungsbedarf aufgrund ihrer finanziellen Lage beim Kultur- und Sportamt gemeldet haben. Niebler appelliert daher an die Vereine, die Möglichkeit der Soforthilfe der Landesregierung unbedingt zu nutzen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Laut der Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für Nachwuchsarbeit, Mieten/Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen sowie Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte. Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, nicht von den Fördermitteln abgedeckt werden.

Informationen zur Antragsstellung:

Die Mittel werden auf Antrag beim jeweils fachlich zuständigen Ministerium beantragt. Dieser ist vom Vorstand des Vereins nach § 26 BGB bzw. von der Geschäftsführung der Einrichtung zu unterzeichnen und digital über das Postfach des jeweils zuständigen Ministeriums einzureichen. Eine gesonderte postalische Zusendung ist nicht notwendig.

  • Die Soforthilfe ist ab dem 1. Mai 2020 beim jeweils zuständigen Ministerium zu beantragen, der Antrag ist unter www.hessen.de abrufbar.
  • Gemeinnützige Sportvereine stellen den Antrag beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport unter corona-vereinshilfe@sport.hessen.de
  • Gemeinnützige Vereine aus dem Kunst- und Kulturbereich erreichen das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, diesen Antrag an corona-vereinshilfe@kultur.hessen.de richten.

Vereine, Initiativen und Organisationen aus allen anderen gesellschaftlichen Bereichen richten ihre Anträge direkt über die Adresse corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Hessische Ministerium für Soziales unter corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de