Gegenstände mit diesem Zeichen sind für den Lebensmittelkontakt geeignet.
Foto: RP

Darmstadt (RP) –  Immer mehr Menschen hierzulande verwenden Haushaltsgegenstände zur Zubereitung oder zum Anrichten von Speisen oder werden dazu in den sozialen Medien angeregt. Doch von genau solchen Praktiken bzw. Rezepten – sogenannten Foodhacks – rät der Verbraucherschutz beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ab.

Wer in sozialen Medien nach ausgefallenen Möglichkeiten sucht, Lebensmittel anzurichten oder zuzubereiten, wird schnell fündig. Während mittels Gießkanne servierte Sangria noch vergleichsweise naheliegend erscheint, wird es in manchen Szene-Restaurants schnell um einiges kurioser: An einer Mini-Wäscheleine aufgehängter Rohschinken, Garnelen aus dem Kohlebügeleisen oder ein Dessert auf einer Badelatsche. Für den nächsten Kindergeburtstag werden auch kleine Sandkasten-Eimer als Snackbehälter zweckentfremdet, für die Kuchen-Dekoration wird heiße Schokolade auf Luftpolsterfolie gegossen, die nach dem Abziehen eine bienenwabenartige Optik hinterlässt. Luftballons werden in flüssige Schokolade getaucht, die nach dem Aushärten zu einem Dessertschälchen wird. Kreative Einfälle dieser Art liegen zwar im Trend, sind aber teilweise bedenklich. Die Behörde rät deshalb von der sorglosen Verwendung von Alltagsgegenständen ab.

Die Task-Force Lebensmittelsicherheit kontrolliert aktuell unter anderem Hersteller solcher Lebensmittel-Kontaktmaterialien. Denn für Gegenstände und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen dürfen, gelten strenge rechtliche Anforderungen. Sie dürfen die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflussen. Konkret dürfen sie bei sachgemäßer Verwendung nicht gesundheitsgefährdend sein, die Zusammensetzung von Lebensmitteln unvertretbar verändern oder ihren Geruch, Geschmack oder ihre Optik beeinträchtigen. Diese speziellen Anforderungen gelten für andere Alltagsgegenstände nicht. Wird also ein Schaufelblatt zum Spaghetti-Teller umfunktioniert, ist das möglicherweise nicht ganz ungefährlich.

Vor allem bei heißen, fettigen, säure- oder alkoholhaltigen Lebensmitteln besteht die Gefahr, dass sie unerwünschte Stoffe aus ungeeigneten Gegenständen aufnehmen. Die Liste dieser Stoffe ist lang. Aus Kunststoffen, die nicht für den Lebensmittelkontakt vorgesehen sind, können Weichmacher, UV‑Schutzmittel, Schwermetalle, Farbstoffe und Formaldehyd übertragen werden. Bei Gegenständen aus Metall, Glas und Keramik sind es in erster Linie verschiedene Schwermetalle. Luftballons können krebserregende Nitrosamine enthalten. Gegenstände aus Holz sind möglicherweise mit Lacken oder Beizen behandelt, die in Lebensmitteln nichts zu suchen haben.

Auch weniger effektvolle Zweckentfremdungen sind nicht zu empfehlen: So eignen sich Abfallbeutel nicht als Ersatz für Gefrierbeutel, zumal einige inzwischen Duftstoffe oder antibakteriell wirksame Stoffe enthalten. Und ‚Fish and Chips‘ sind in einer geeigneten Lebensmittelverpackung besser aufgehoben als in Zeitungspapier, von dem mineralölhaltige Druckfarbe auf das Essen übergehen kann.

Gleiches gilt im Übrigen für eine unsachgemäße Verwendung von Gegenständen, die eigentlich für den Lebensmittelkontakt vorgesehen sind: Schon vor einigen Jahren kursierten Rezepte für ‚Bierdosen-Hähnchen‘, wobei Hähnchen auf eine geöffnete Bierdose gesteckt und darauf gegart werden. Zwar ist die Innenseite der Dose für den Kontakt mit Lebensmitteln – nämlich Bier – vorgesehen, die bedruckte Außenseite aber nicht. Bei dieser Art der Zubereitung können daher Bestandteile aus Farben und Lacken von der Dose in das Fleisch gelangen.

Ob ein Gegenstand für den Lebensmittelkontakt geeignet ist, erkennt man am Glas-Gabel-Symbol (siehe Bild) oder an der Text-Angabe ‚für Lebensmittelkontakt‘. Diese Kennzeichnung kann entfallen, wenn es sich offensichtlich um einen Gegenstand für den Lebensmittelkontakt handelt (z. B. eine Bratpfanne oder eine Tasse). Gegebenenfalls sind auch Anwendungshinweise aufgebracht, wie etwa Hinweise zur Höchsttemperatur oder dazu, mit welcher Art von Lebensmitteln der Gegenstand in Kontakt kommen darf.

Damit die zubereiteten, aufbewahrten oder servierten Lebensmittel nicht zu einer möglichen Gesundheitsgefahr werden, sollten also stets nur Gegenstände verwendet werden, die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. Dabei müssen selbstverständlich die Zweckbestimmung und die entsprechenden Anwendungshinweise berücksichtigt werden. Experimentierfreudige Menschen müssen sich jedoch nicht zwangsläufig mit langweiligen Tellern zufriedengeben: Inzwischen gibt es spezielle Lebensmittel-Bedarfsgegenstände, die Alltagsgegenständen nachempfunden sind – beispielsweise Keramikteller in Form von Schaufelblättern, Mini‑Holzpaletten oder kleine Eimer aus Porzellan oder Edelstahl.

Service: Regeln und Zuständigkeiten

Die Task-Force Lebensmittelsicherheit stärkt mit hessenweiten Schwerpunkt-Aktionen den Verbraucherschutz in Hessen. Mehr Informationen über ihre Arbeit gibt es hier: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/task-force-lebensmittelsicherheit

Die EU-Verordnung über Materialien und Gegenstände für den Lebensmittelkontakt kann hier nachgelesen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02004R1935-20090807&qid=1600937471641&from=DE