Foto: RP
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Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden (RP) –  „Alle Jahre wieder“, heißt es auch zwischen den Jahren, wenn sich Groß und Klein mit Feuerwerk für den Jahreswechsel eindecken. Damit es an Silvester sicher zugeht, wacht das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in Südhessen über Lagerung und Verkauf von Raketen, Böllern und Co. Die Landesbehörde gibt den Käuferinnen und Käufern hier einige Tipps, worauf sie achten sollten.

„Lassen Sie Feuerwerkskörper nicht unbeaufsichtigt, lesen Sie die Hinweise auf der Verpackung und halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein“, rät das RP Darmstadt. Zündet ein Feuerwerkskörper nicht, sollte mindestens 30 Sekunden in ausreichender Entfernung gewartet werden. Und: Solche Fehlzünder sollten nicht erneut aktiviert und unter keinen Umständen auseinander genommen werden.

Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern führt immer wieder zu schweren Unfällen, wissen die Beschäftigten vom Arbeitsschutz beim RP zu berichten. Diese haben teilweise irreparable Schäden an Augen, Gesicht und Händen zur Folge. Böller, Raketen und Feuerwerksboxen (sogenannte „Kategorie 2“) dürfen aus den genannten Gründen nur von Personen ab 18 Jahren gekauft und von diesen gezündet werden.

Das RP kontrolliert im Vorfeld des Verkaufs bei den Händlern. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf eine sichere Lagerung gelegt: Werden die vorgeschriebenen Mengen eingehalten, gibt es im Verkaufsraum entsprechende Fluchtwege und Feuerlöscher in der Nähe, befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsbereich andere brennbare Gegenstände (etwa Sprühdosen), die dort nicht sein dürfen?

Alle zum Verkauf angebotenen Artikel müssen über ein CE-Kennzeichen verfügen, welches ausdrückt, dass der Hersteller die EU-Standards einhält. Kommt es zu gravierenden Verstößen in Verkaufsstellen, wird von Behördenseite in aller Regel mit Bußgeldern durchgegriffen. Aber auch ein Strafverfahren kann dann drohen. Die Abgabe von Feuerwerk an Minderjährige wird durch die zuständigen Ordnungsbehörden geahndet.

 

Grafik: Das Zeichen für eine Herstellung nach EU-Standards.

 
Der Feuerwerksverkauf beginnt in diesem Jahr am Samstag, den 28. Dezember und endet am Dienstag, den 31. Dezember. Das Abbrennen der Böller und Raketen ist jedoch nur am Silvestertag (31. Dezember) und an Neujahr (1. Januar) erlaubt. Fragen rund um das Thema beantworten die RP-Arbeitsschutzdezernate in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden. Das Faltblatt „Feuerwerk im Einzelhandel“ gibt dazu weitere Hinweise.