Heppenheim (Dr.M.Meister)  – Der technische Wandel erlaubt einen deutlich höheren Grad an Digitalisierung auch im Bereich der Personenbeförderung. „Regulatorische Hindernisse, die zu früheren Zeiten ihre Berechtigung hatten, müssen hierzu beseitigt werden“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Wir müssen durch die digitale Verbindung von Verkehrsangeboten neue, zusätzliche, digitalbasierte Angebote ermöglichen. Solche neuen Geschäftsmodelle müssen einerseits Rechtssicherheit haben und andererseits dürfen seitherige Anbieter keine Wettbewerbsnachteile erleiden.

Die strikte Trennung zwischen Individualverkehr und ÖPNV ist aus Sicht von Dr. Meister nicht mehr zeitgemäß. Wenn wir die Verkehrswende aktiv gestalten wollen, müssen wir an der Schnittstelle zwischen beiden neue Verkehrsformen ermöglichen. Beispielhaft nennt Meister hier einen Linienbedarfsverkehr als neue Form des ÖPNV oder privates Pooling von Fahrten außerhalb des ÖPNV.

Die Bedeutung von Daten wird in diesem Zusammenhang deutlich wachsen. Deshalb müssen sowohl statische Daten über Verkehre als auch dynamische Daten über aktuelle Verkehre verfügbar sein. Dies dient Informationszwecken und der Steuerung von Mobilitätsangeboten. Die Verfügbarkeit solcher Daten benötigt eine sichere Rechtsgrundlage.

Vor dem Hintergrund verfügbarer Navigationsgeräte kann sich Meister auch eine regulatorische Entlastung des Taxigewerbes vorstellen. Um in der Fläche Verkehre zu ermöglichen, sollten in unterversorgten Gebieten auch Regionalisierungsmittel zum Einsatz kommen dürfen.

„Wir stehen am Anfang eines Veränderungsprozesses und müssen für diese notwendigen Veränderungen den erforderlichen Raum schaffen“, so Dr. Meister.