Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz- Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Darmstadt, Teilpläne Landkreise und Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden

Viernheim (Stadtverwaltung Viernheim) – Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a. M. und Wiesbaden.

Die Entwürfe des 

  • Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
  • Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt

a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden sind ab dem 25. November 2019 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rpdarmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.

Die Entwürfe werden darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Hilpertstraße 31

Bauteil B, 2. OG, Zimmer 4.21.01 64283 Darmstadt

Zu den genannten Entwürfen können bis zum 21. Januar 2020 Stellungnahmen eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Kontakformulares unter www.rp-darmstadt.hessen.de eine Stellungnahme auf elektronischem Weg abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.

Die Stellungnahme sollte sich auf die dargestellten Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte beziehen. Eine Untersuchung neuer Konfliktpunkte ist erst wieder in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung möglich. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen.

Darmstadt, 25. November 2019

Regierungspräsidium Darmstadt 

III 33.3 – 66 i 04.01