Schmucke Einfamilienhäuser, Energiesparhäuser, Passivhäuser und architektonisch gelungene Mehrfamilienhäuser findet man im Baugebiet „Bannholzgraben“.
Foto: Stadt Viernheim
Foto: Stadt Viernheim
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Viernheim (Stadt Viernheim) – Im Jahr 2016 hatte die Stadtverwaltung Bauwillige aufgefordert, ein mögliches Interesse an dem Erwerb eines Baugrundstücks im geplanten „Wohnbaugebiet Bannholzgraben II“  zu bekunden.  Seitdem haben mehrere hundert Personen um die Registrierung ihres Bauwunsches gebeten.

Zunächst war die Verwaltung davon ausgegangen, dass bei einer zügigen Durchführung des Bebauungsplanverfahrens schon im Laufe des Jahres 2018 die Vorbereitungen zur Grundstücksvergabe getroffen werden können. Zu den  Vorbereitungen zur Grundstücksvergabe gehört unter anderem, dass die Stadtverordneten-Versammlung  Richtlinien zur Vergabe der Grundstücke beschließt und auch die Höhe des Kaufpreises pro Quadratmeter Bauland bestimmt.

In der lokalen Presse wurde  in den vergangenen Monaten ausführlich über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan und die zu lösenden Probleme – vor allem hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung des neuen Baugebiets an das vorhandene Baugebiet Bannholzgraben – berichtet.

Immer wieder erreichen die Verwaltung  Anfragen – insbesondere auch vieler Bauwilliger aus Viernheim – zum Stand des Verfahrens. 

„Auf der Interessentenliste für das Wohnbaugebiet Bannholzgraben II stehen viele junge Familien aus Viernheim, Familienväter oder auch werdende Mütter, mit dem oft schon lang gehegten, dringenden Wunsch nach einer eigenen Immobilie für ihre kleine oder auch wachsende Familie.

Zum Interessentenkreis gehören auch  sog. „Best-Ager“ mit dem Wunsch zur Realisierung alternativer oder ihren veränderten Bedürfnissen angepasster Wohnformen.

In den vielen Anfragen an die Liegenschaftsverwaltung zeigen sich nicht wenige  Interessenten zunehmend  irritiert über Art und Inhalt der politischen Auseinandersetzung zum Baugebiet Bannholzgraben II.

Bei der Liegenschaftsverwaltung glüht deswegen der Telefondraht.

Immer wieder werde auch ich in meinen Bürgersprechstunden – ganz speziell und besonders von Viernheimerinnen und Viernheimern – angefragt, wann denn endlich das Baugebiet realisiert wird.

Nicht selten wird nachgefragt, ob das, was man denn so in der Zeitung lesen könne, auch stimme!

Ganz offen werden in diesen Gesprächen neben einer als unangemessen und unnötig empfundenen Verzögerung der Baugebietsschaffung – vor allen Dingen die drohenden Zusatzkosten für alle möglichen, teils als unsinnig empfundenen – Wunschvorstellungen – angeprangert.

Dass mittlerweile vier Anschluss- und Erschließungsvarianten für das Baugebiet „im Rennen“ sind, vermag kein Interessent so richtig einzusehen – schon gar nicht, wenn damit neben einer Verzögerung auch eine Kaufpreiserhöhung, zum Beispiel zur Finanzierung einer (Zitat:) „Luxus-Erschließung“ des Baugebietes, einherginge.

Offen kritisiert wird  von vielen Kaufwilligen auch, dass sich in unterschiedlichem Maße ganze Fraktionen scheinbar unreflektiert für die Interessenslagen einiger Weniger einspannen lassen und das Wohl der Kauf- und Bauinteressenten  offensichtlich ohne politische Fürsprecher auskommen muss“, verdeutlicht Erster Stadtrat Jens Bolze, zuständiger  Liegenschafts- und Planungsdezernent, den zunehmenden Unmut vieler Kauf- und Bauwilliger. Und weiter:

„Leider ist derzeit  nicht belastbar absehbar, wann die Stadtverordneten-Versammlung die im Vorfeld einer Grundstücksvergabe notwendigen Beschlüsse fassen wird.  Befriedigende Antworten an die stetig nachfragenden Kauf- und Bauwilligen sind daher derzeit nicht möglich. 

Vielleicht“ so hofft der Planungsdezernent „kommen wir in der nächsten Gremienrunde doch noch einen Schritt weiter in Richtung Baugebietsentwicklung Bannholzgraben II.

Am 14. August wird der  Bauausschuss  und  am 17. August die Stadtverordneten-Versammlung mit den vorliegenden Ergebnissen zu den bislang beauftragten und den Erfordernissen noch notwendiger Gutachten konfrontiert.  Spannend wird es dann  bei der öffentlich-rechtlichen  Bewertung maßgeblicher Behörden werden – vor allem zu Fragen der verkehrlichen Erschließung.“

Die Verwaltung rechnet derzeit nicht damit, dass noch im Jahr 2018 mit der Grundstücksvergabe begonnen werden kann.

Alle interessierten Bauwilligen, die bereits registriert sind, verpassen jedoch nichts.  Sobald nähere Informationen vorliegen, erfolgt eine Benachrichtigung.

Bauwillige, die sich bisher noch nicht gemeldet haben, können sich gerne per Email unter gstrahl@viernheim.de registrieren lassen.

Stadtverwaltung und Erster Stadtrat bitten alle Interessenten um Verständnis und noch etwas Geduld.