Lampertheim-Hüttenfeld (ZAKB) –  Zur Wintersitzung versammelten sich die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZAKB am 13. Dezember 2022 im Energiepark in Hüttenfeld. Zum Auftakt informierte der Verbandsvorsitzende Matthias Schimpf die Anwesenden über verschiedene Sachverhalte rund um die freigemessenen Abfälle aus dem AKW Biblis, die dem ZAKB angedient werden und nach derzeitigem Stand auf der Deponie in Büttelborn zu beseitigen wären. In der Folge von öffentlichen Informationsveranstaltungen waren jüngst Vorwürfe und Forderungen auch gegenüber dem ZAKB laut geworden, denen jegliche sachliche und juristische Grundlage fehlt, wie Schimpf detailliert darlegte.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden dann unter anderem die neue Gebührenordnung sowie der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 beschlossen. Außerdem wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, auf deren Grundlage die Beschlüsse der vorangegangenen Sitzungen zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten von Abfallfahrzeugen umgesetzt werden können.

Steigende Kosten und volatile Rohstoffpreise bedingen neue Kalkulation

Für das Wirtschaftsjahr 2022 erwartet der ZAKB ein gutes Ergebnis. Dafür nannte Jonas Thiede, einer der beiden ZAKB-Geschäftsführer, zwei wesentliche Gründe. Neben strategischen Entscheidungen mit positiven finanziellen Auswirkungen – Thiede nannte hier beispielhaft die Verschmelzung der Service GmbH in den Zweckverband – sei es möglich gewesen, hohe Erlöse am Rohstoffmarkt zu erzielen: „Wir haben beispielsweise mit den Papierabfällen in 2021 und auch 2022 gute Überschüsse erzielt, so dass wir die Gebühren seit Anfang 2019 stabil halten konnten.“ Auf der anderen Seite ist der Dieselpreis für die Flotte von Abfallsammelfahrzeugen stark gestiegen und die Kosten für die thermische Verwertung des Restabfalls haben sich seit der letzten Gebührenanpassung nahezu verdoppelt.

Derzeit, darauf weist Jonas Thiede zugleich hin, gehen die Verwertungserlöse beim Altpapier wieder deutlich zurück. Von 260 € pro Gewichtstonne im Juli 2022 sei der Erlös bis Oktober auf weniger als 100 € gesunken. „Eine Prognose über die weitere Entwicklung ist nicht möglich“, so Jonas Thiede. Für das Wirtschaftsjahr 2023 rechnet der ZAKB mit deutlich niedrigeren Einnahmen aus der Altpapiervermarktung und in der Folge mit Verlusten, die aber durch die Gewinnvorträge der vergangenen Jahre teilweise abgefedert werden können. Der ZAKB hat vor einer Gebührenanpassung abgewartet, mit welchen Ergebnissen die Ausschreibungen zur Restabfall­verbrennung sowie zur Sperrabfall- und Altpapier­verwertung im Jahr 2022 beendet werden, erklärt Jonas Thiede: „Mit den geschlossenen Verträgen kann die neue Gebühren­kalkulation wesentliche Kosten korrekt berücksichtigen“.

Dank der erfolgreichen Arbeit des ZAKB und einer günstigen Situation an den Rohstoffmärkten fällt die Anpassung der Gebühren ab Januar 2023 moderat aus. Die Details der Neukalkulation führte Norman Krauß von der Firma Eckermann & Krauß aus. Er betonte im Rahmen seiner Präsentation, dass es keine generelle Aussage über einen bestimmten Prozentsatz geben könne, da die konkrete Änderung auch von der individuellen Nutzung abhängt. Anhand einer Beispielberechnung zur verbreitetsten Behälterkombination im Kreis Bergstraße wurde dies verdeutlicht.

Rückwärtsfahrten von Sammelfahrzeugen

Um die Gefahren für Anwohner und Müllwerker bei der Abfallsammlung zu verringern, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Branchenregel erlassen. Diese verpflichtet den ZAKB unter anderem dazu, risikoreiche Rückwärtsfahrten von Sammelfahrzeugen zu vermeiden. Dazu wurden vom ZAKB verschiedene Maßnahmen erarbeitet und bereits in den vergangenen Verbandsversammlungen beschlossen. Um diese Beschlüsse tatsächlich umsetzen zu können, wurde nun über Änderungen in Abfallsatzung und Gebührenordnung abgestimmt.

Zu den umzusetzenden Maßnahmen gehört beispielsweise der Einsatz sogenannter „Engstellenfahrzeuge“, wo dieser möglich ist. Weiterhin können von den Kommunen künftig Abfallsammelplätze bestimmt werden, an denen die betroffenen Bürger ihre Abfallbehälter zur Leerung bereitstellen müssen. Zusätzlich wird in diesen Fällen immer ein optional buchbarer, gebühren­pflichtiger Behälterservice angeboten. Dieser transportiert die von den Bürgerinnen und Bürgern an der Grundstücksgrenze bereitgestellten Abfallbehälter zum Sammelplatz und nach der Leerung wieder zurück.