Mannheim (Stadt Mannheim) – Die Stadt Mannheim hat den neuen Mietspiegel veröffentlicht. Die 23. Auflage ersetzt ab Mittwoch, 5. Dezember 2018, die bisher geltende Ausgabe aus dem Jahr 2016. Damit liegen aktuelle und differenzierte Zahlen über die „ortsübliche Vergleichsmiete“ im frei finanzierten Wohnungsbestand Mannheims vor.

„Der Mietspiegel schafft Transparenz bezüglich der angemessenen Miete einer Wohnung. Insbesondere bei Mieterhöhungsverfahren hilft der Mietspiegel unnötige rechtliche Streitigkeiten zwischen den Mietparteien zu vermeiden“, erläuterte Bürgermeister Lothar Quast. „Darüber hinaus ist er ein bewährtes Instrument zur Beurteilung der Entwicklung der Mietpreise und ermöglicht damit eine Vergleichbarkeit von Wohnungen in unserer Stadt und in der Region“, so Quast weiter. „Ein besonderer Dank gilt den Mietern und Vermietern, die sich die Zeit genommen und sich an der schriftlichen Befragung beteiligt haben“, so der Baudezernent.

Die Durchschnittsmiete 2018 beträgt 7,71 €/m². Verteilt auf die zwei Jahre seit dem Mietspiegel 2016 ergibt das eine Steigerung von 4,7 Prozent pro Jahr. Die Steigerung gegenüber dem Mietspiegel 2014 liegt bei 9,4 Prozent und somit höher im Vergleich zu den vorausgegangenen zwei Jahren. Das Mietenniveau in Mannheim ist im Vergleich zu anderen Ballungsräumen noch niedriger. Heidelberg mit 8,56 €/m² (2017), Stuttgart mit 8,95 €/m² (2017) und Freiburg mit 8,25 €/m² (2017) weisen höhere Mietpreise aus. Die Mietenentwicklung zeigt, dass sich der Wohnstandort Mannheim weiter großer Beliebtheit erfreut und unterstreicht die Wichtigkeit des Baus neuer Wohnungen, wie z.B. im Glückstein-Quartier und auf dem ehemaligen Postareal oder auch auf Franklin, wo eine Mischung aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern zur Miete oder im Eigentum auch im preisgünstigen Segment angeboten wird. Darüber hinaus hat der Gemeinderat mit seinen Beschlüssen zum 12-Punkte-Programm zum Wohnen für Mannheim in den Jahren 2017 und 2018 den Grundstein zur Schaffung von zusätzlichem preisgünstigem Wohnraum in Mannheim gelegt.

Der Mannheimer Mietspiegel ist eine Serviceleistung der Stadt Mannheim für ihre Bürgerinnen und Bürger und insbesondere für Mieter und Vermieter. Als Grundlage für die Bestimmung der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ und durch seine Markttransparenz leistet er einen nicht unerheblichen Beitrag zur Reduzierung von Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Seit seiner ersten Auflage wird er auf statistisch wissenschaftlicher Basis erstellt. Damit erfüllt auch der Mietspiegel 2018 die Anforderungen, die an einen „qualifizierten Mietspiegel“ im Sinne des § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gestellt werden. Klaus Elliger, Fachbereichsleiter Stadtplanung, betont, „dass ein qualifizierter Mietspiegel besondere Rechtsfolgen hat, die im Mietrecht festgelegt sind“. „Der Mannheimer Mietspiegel wird daher auch seit Jahren von den mit Mietrecht befassten Mannheimer Gerichten anerkannt“, so Elliger weiter.

Die Stichprobenerhebung und -auswertung zur Erstellung des Mannheimer Mietspiegels 2018 wurde im Auftrag der Stadt Mannheim von ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH durchgeführt. Der Mannheimer Mietspiegel 2018 ist eine Fortschreibung mittels kleinerer Stichprobe im Sinne des § 558 d BGB und beruht auf der 2016 eingeführten Regressionsmethode, die bundesweit hoher Anerkennung erfährt und zunehmend die Tabellenmethode in der Mietspiegelerstellung ablöst. Die Umstellung auf die Regressionsmethode vor zwei Jahren wurde durch die Anwendenden gut angenommen, wie auch die Nutzerzahlen des parallel eingeführten Onlinemietspiegelrechners unterstreichen.

Hauptanwendungsfeld des Mietspiegels ist das gesetzlich geregelte Mieterhöhungsverfahren.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nur dann verlangen, wenn die künftige Miete die „ortsübliche Vergleichsmiete“ nicht übersteigt. Zur Ermittlung dieser „Vergleichsmiete“ ist der Mietspiegel ein anerkanntes Instrument.

Der Mietspiegel ist auch ein kontinuierliches, objektives und auf empirischer Basis beruhendes Beobachtungsinstrument hinsichtlich der Mietpreisentwicklung in Mannheim. Damit stellt er ein wichtiges Element des kommunalen Aufgabenbereiches Wohnungsmarkt-Monitoring dar und liefert Daten zum Wohnen in Mannheim. Die Auswertungen und Analysen zum Mietspiegel sind deshalb auch ein Baustein des Handlungskonzepts zur Wohnungsmarktentwicklung Wohn.Raum.Stadt II.

Der „Gesprächskreis zum Mannheimer Mietspiegel“, dem Vertreter des Mietervereins Mannheim und Haus und Grund Mannheim, sowie Vertreter der Wohnungswirtschaft angehören, begleitet seit über einem Jahrzehnt die Erstellung und Anwendung des Mietspiegels und sichert damit ebenfalls dessen Weiterentwicklung. Mit Unterstützung der Verbände hat der Mietspiegel diese breite Akzeptanz erreichen können.

So erhalten Sie Informationen zum Mannheimer Mietspiegel 2018:

  • Die Broschüre, die neben den Tabellen wichtige Hinweise und Informationen für die sachgerechte Anwendung des Mietspiegels enthält, steht im Internet kostenlos zum Download zur Verfügung: www.mannheim.de/mietspiegel
  • Unter www.mannheim.de/mietspiegel steht ein Mietspiegelrechner zur Verfügung, der die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete online ermöglicht.
  • Collini Center, Beratungszentrum im Erdgeschoss öffentlich aus und können während der Öffnungszeiten des Beratungszentrums (Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, Freitag, 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.
  • Für den Kreis der Personen, die keinen Internetzugang haben, steht ein geringes Kontingent gedruckter Mietspiegelbroschüren zur Verfügung. Die Broschüren können im Erdgeschoss des Collini Centers während der Öffnungszeiten des Beratungszentrums (Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, Freitag, 8 bis 12 Uhr) abgeholt werden.
  • Der Fachbereich Stadtplanung berät nach Terminvereinbarung zur Anwendung des Mannheimer Mietspiegels, zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“ und allgemeine Informationen zum Mietrecht. (Telefon: 0621 / 293 -7860 oder -7818, E-Mail: mietspiegel@mannheim.de).