Mannheim (Stadt Mannheim) – Die Stadt Mannheim erlässt für den Jungbusch und die Neckarwiese ein zeitlich begrenztes Verbot zum Verkauf und Konsum von Alkohol an Wochenenden. Ab dem 12. Juni 2021 darf freitags und samstags zwischen 23 Uhr und 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im Straßenverkauf angeboten werden. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist freitags und samstags von 24 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag untersagt. Die Stadt Mannheim hat hierzu heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot ist zunächst bis zum 10. Juli 2021 befristet.
 
Ausgenommen von der Allgemeinverfügung ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich, einschließlich der genehmigten Außengastronomie, jedoch nur für den Verzehr an Ort und Stelle. Die Verfügung schließt bezüglich des Verkaufsverbots von Alkohol an die Schließzeit der Außengastronomie im Jungbusch, die um 23 Uhr beginnt, an. Die Innengastronomie darf weiterhin bis zur Sperrstunde um 1 Uhr geöffnet bleiben und Alkohol verkaufen, sofern dieser vor Ort konsumiert wird.
 
Aufgrund des zu erwartenden guten Wetters am Wochenende und den Corona-bedingten Schließungen von Clubs und Diskotheken ist erneut mit einem erhöhten Besucheraufkommen im Ausgehviertel zu rechnen. Bereits im vergangenen Jahr hat sich diese Maßnahme der Stadt bewährt, um alkoholbedingten Störungen sowie Verstößen gegen die Corona-Verordnung entgegen zu wirken. Polizei, Ordnungsdienst und die sogenannten „Nachtschicht-Mitarbeiter“ sind auch weiterhin im Jungbusch im Einsatz, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.
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