Mannheim (Stadt Mannheim) – Der Stadt Mannheim kommt bei der geplanten Rheindammsanierung des Regierungspräsidiums Karlsruhe nicht nur die Rolle als Planfeststellungsbehörde zu, sondern sie ist auch Trägerin öffentlicher Belange (TÖB). „Die Stadt Mannheim hat immer betont, dass sie ein eigenes Gutachten in Auftrag geben wird. Wir wollen für den Rheindamm ausreichenden Hochwasserschutz mit einem möglichst geringen Eingriff in den einzigartigen Park. Um die Frage zu klären, wie dies aussehen kann, bedarf es eines Fachgutachtens und spezifischer fachlicher Expertise“, erklären Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und Prof. Dr. Diana Pretzell, Umweltbürgermeisterin der Stadt Mannheim. Nachdem Ende Februar dieses Jahres der Antrag auf Planfeststellung des Regierungspräsidiums eingegangen ist, konnte ein solches Gutachten ausgeschrieben und vergeben werden.
 
„Wir sind froh, mit der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ein sehr erfahrenes und renommiertes Ingenieurbüro gewonnen zu haben, welches seit über 50 Jahren in verschiedensten Projekten im Hochwasserschutz und am Rhein tätig ist. Das Projekt wird von Herrn Dr. Ronald Haselsteiner, Fachgebietsleiter Wasserbau, geleitet. Herr Dr. Haselsteiner ist bei der Erarbeitung von Regelwerken im Deichbau involviert und beschäftigt sich seit ca. 20 Jahren mit dem Thema ‚Bäume auf Deichen und Dämmen‘. Davon werden wir in Mannheim profitieren“, sagt Prof. Dr. Diana Pretzell. Neben der Projektleitung von zahlreichen Hochwasserschutz- und Deichbau-/Dammbauprojekten am Rhein und anderen Fließgewässern in Deutschland engagiert sich Herr Dr. Haselsteiner auch in internationalen Fachgruppen zum Thema ‚Deiche‘.
 
Ziel ist es, ein Gutachten anzufertigen, welches Möglichkeiten aufzeigt, vorhandene Bäume auf oder im Nahbereich von neuen oder vorhanden Dämmen zu erhalten. Dabei soll auch der Einsatz eines statischen Ersatzsystems, z. B. in Form einer Spundwand aus Stahl, geprüft werden. Sobald die Unterlagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe vollständig vorliegen, kann der Gutachter seine Arbeit aufnehmen.
 
 
Zum laufenden Verfahren:
Die Planfeststellungsbehörde der Stadt Mannheim hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe im Mai noch um zahlreichen Ergänzungs- und/oder Erläuterungsbedarf bei den Antragsunterlagen gebeten. Das Regierungspräsidium hat nun die einzelnen Punkte abzuarbeiten und den Antrag entsprechend zu überarbeiten. Sobald die Vollständigkeitsprüfung positiv abgeschlossen werden kann, wird die Planfeststellungsbehörde den Antrag offenlegen können. Parallel zur Offenlage werden die TÖB Träger öffentlicher Belange, also auch die Stadt Mannheim angehört. Im Rahmen dessen soll das Gutachten mit der Stellungnahme der Stadt Mannheim an die Planfeststellungsbehörde geleitet und auf diese Weise ins Verfahren eingebracht werden.