Mannheim (Stadt Mannheim) – Gemäß der geplanten Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des Landes Baden-Württemberg bleiben die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Land auch weiterhin geschlossen. Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen und an den weiterführenden Schulen soll aber weiter aufrechterhalten und ausgeweitet werden. Dabei ist vorgesehen, Schüler*innen der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einzubeziehen. Darüber hinaus sollen auch Eltern, die aufgrund ihres präsenzpflichtigen Berufes einen nachgewiesenen und bestätigten Betreuungsbededarf haben, von der Notbetreuung Gebrauch machen dürfen. Die Kinder werden in der Tageseinrichtung betreut, die sie bislang besuchen. Notbetreuuungen werden auch über die Kindertagespflege angeboten.
 
„Wir sehen, dass viele Familien derzeit unter einem enormen Druck stehen und freuen uns, dass wir hier nun noch weiteren Eltern mit zwingendem Bedarf eine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind anbieten dürfen. Umgekehrt ist es aus Sicht des Infektionsschutzes derzeit aber nicht möglich, zum Normalbetrieb in den Schulen und Kitas zurückzukehren. Oberste Priorität genießt nach wie vor der Gesundheitsschutz aller Bürgerinnen und Bürger, es gilt eine zweite Infektionswelle zu vermeiden. Insofern wird der Betrieb in den Kitas nach wie vor eine Notbetreuung bleiben, und wir können aus epidemiologischen Gründen nicht alle Familien entlasten, auch wenn wir das zweifelsohne sehr gerne tun würden“, betont Gesundheits- und Familienbürgermeister Dirk Grunert.
 
Um die Familien zu entlasten, bieten die Stadt und die freien Träger bereits seit 17. März eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen an. Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen, können ihre Kinder weiter in dieselbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim hält für die Notbetreuung auch weiterhin alle ihre Einrichtungen und die Schulen offen. „Nach enger Abstimmung mit den freien Trägern haben diese zugesagt, mit den Kindertageseinrichtungen in ihrer Trägerschaft analog zu verfahren“, betont der Bürgermeister, der den Trägern für die gute Zusammenarbeit dankt.
 
Gemäß eines Schreibens des Kultusministeriums des Landes sollen auch „Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten“, berechtigt sein, Notbetreuung in Anspruch zu nehmen (https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2004%2020%20MIN%20Schreiben%20zur%20erweiterten%20Notbetreuung.pdf). Hierzu müssen die Eltern ein vorgegebenes Formular der Stadt Mannheim bzw. der Träger der jeweiligen Einrichtung von ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen, und im Antragsformular der Eltern angeben, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
 
Die Notbetreuung findet wie bislang auch in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bislang besucht, durch deren Personal in möglichst kleinen und gleichbleibenden Gruppen statt. Da der Gesundheitsschutz stets Vorrang hat, beträgt die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der regulären Gruppengröße (Kindergartengruppen dann zehn bis zwölf Kinder, Krippe fünf, Hort und Schulkindbetreuung jeweils zehn). ln der Kindertagespflege sind Gruppen mit bis zu fünf Kindern in der Notbetreuung zulässig. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass unter Maßgabe des vorrangigen Infektionsschutzes maximal bis zur Hälfte aller regulären Plätze vergeben werden können. Die im Rahmen der bisherigen Regelung bereits vergebenen Notbetreuungsplätze bleiben erhalten.
 
Für den Fall, dass die Betreuungskapazitäten mit reduzierter Platzzahl in einzelnen Einrichtung nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen lnfrastruktur gemäß Corona-Verordnung arbeitet und unabkömmlich ist, ebenso Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist, sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben. Sie werden vorrangig für die Notbetreuung berücksichtigt.
 
Große Herausforderung für Kommunen
„Mit der geplanten Neuregelung durch das Kultusministerium stehen die Kommunen vor große Herausforderungen, da durch zugleich festgelegte Begrenzungen der Kapazitäten unter Umständen eine weitergehende Priorisierung erforderlich sein wird, für die keine Kriterien beschrieben sind“, benennt der Bildungsbürgermeister Risiken der Neuregelung. Positiv sei zu werten, dass nun auch explizit Kinder aus Familien, die sich in schwierigen Situationen befinden oder wo das Wohl des Kindes nicht durchgängig gewährleistet werden kann, berücksichtigt werden, so Grunert.
 
Der Entwurf der Novelle der Landesverordnung des Kultusministeriums (https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2004%2020%20Anlage%20Entwurf%20Verordnung%20Notbetreuung.pdf) ist noch nicht verabschiedet bzw. in die Landesverordnung übernommen. Die beschriebenen Regelungen gelten daher bis zu deren Übernahme unter Vorbehalt. Bestätigungen an die Eltern über die Zulassung zur Notbetreuung können daher auch erst nach Vorliegen der Verordnung versendet werden.
 
Die Stadt Mannheim und die freien Träger starten mit der Erweiterung der Notbetreuung in Kitas ab Mittwoch, den 29.04.2020. Die entsprechenden Unterlagen (siehe unten) für die Beantragung eines Platzes sind bis einschließlich Montag, den 27.04.2020 einzureichen. Nachmeldungen sind möglich und werden entsprechend der vorhandenen Plätze berücksichtigt.
 
Gebühren für nicht genutzte Betreuung werden erstattet
Für die Notbetreuung fallen die regulären Monatsgebühren an. Für die Eltern, die keine Notbetreuung wahrnehmen, wird die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlagen, die Gebühren zu erstatten oder zu erlassen. Auch freie Träger sollen für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren erhalten.
Dies soll auch wieder für alle Betreuungsangebote im Bereich Kindertagespflege sowie auch für die Angebote der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen gelten. Hier sollen für den Monat Mai die kommunalen Kostenbeiträge an die Stadt entfallen. Die privatrechtliche Zuzahlung, die die Eltern an die Kindertagespflegeperson zahlen und mit dieser individuell vereinbaren, ist hiervon nicht tangiert. Die Kindertagespflege stellt eine wichtige Säule in der Mannheimer Kinderbetreuung dar. Ohne eine Übergangslösung für die 223 Kindertagespflegepersonen wäre die Fortführung dieses Angebots gefährdet. Daher zahlt die Stadt Mannheim den Kindertagespflegepersonen auch für den Monat Mai einen (um die Sachkosten reduzierten) Zuschuss, damit diese beispielsweise ihre Zahlungen für Krankenversicherung und Miete sicherstellen können.
 
„Viele Eltern befinden sich nach wie vor in einer schwierigen Situation mit zum Teil auch deutlichen Einkommenseinbußen. Wir hoffen, dass wir diese Eltern so – nachdem wir bereits die April-Gebühren erlassen haben – weiter ein wenig unterstützen können“, betont Familienbürgermeister Dirk Grunert.
 
Formular ausfüllen
Die Eltern müssen für die Betreuung verschiedene vorgegebene Formulare der Stadt Mannheim (Elternformular sowie das Formular für den Arbeitgeber) ausfüllen (lassen) und einreichen. Sie müssen ihre Unabkömmlichkeit in einer präsenzpflichtigen Tätigkeit außerhalb der Wohnung nachweisen sowie eine Bestätigung einreichen, dass andere familiäre Betreuung nicht möglich ist. Die Formulare können auf der Homepage der Stadt abgerufen werden unter: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/info-telefone-hotlines sowie bei den jeweiligen Trägern.
 
Die ausgefüllten Formulare für die städtischen Einrichtungen (Kitas und Kindertagespflege) sowie die der evangelischen und katholischen Kirche inklusive Caritas sind einzureichen per E-Mail unter: d3.pruefung.kindernotbetreuung@mannheim.de oder postalisch (unter: Prüfung Kindernotbetreuung, Dezernat III, Rathaus E5, Mannheim).
Für alle anderen Träger sind die Formulare beim jeweiligen Träger einzureichen.
 
Für die Notbetreuung in Kindertagespflege sind die Formulare an die Fachstelle KTP zu richten unter: kindertagespflege@mannheim.de
 
Eltern von Schulkindern senden ihre Anträge bitte an die jeweilige Schulleitung.
 
Unter der o.g. zentralen E-Mail-Adresse der Stadt werden keine Fragen zur Notbetreuung beantwortet! Hierzu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Hotline (Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr):
 
• Notbetreuung in Kindertagesstätten: 0621 -293-5656
• Notbetreuung in der Kindertagespflege: 0621 293-3734
• Notbetreuung im Rahmen der Schulkindbetreuung: 0621 293-7950. (Hinweis: Für Kinder, die die Notbetreuung an Ganztagesgrundschulen besuchen, findet keine Randzeitenbetreuung statt).
 
Fragen und Antworten zur Notbetreuung bietet das Kultusministerium auf seiner Internetseite unter: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen