Rückkehr zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ / Alle Kinder sollen wieder die Kita besuchen können / Noch keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“

Mannheim (Stadt Mannheim) – Die Stadt Mannheim sowie die freien Träger streben für ihre Kindertagesstätten – gemäß der entsprechenden Verordnung des Landes – zum 1. Juli die Rückkehr der Tageseinrichtungen für Kinder zu einem „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ an. Dabei müssen nach wie vor die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes gewährleistet bleiben. Das bedeutet umgekehrt, dass es hinsichtlich der pädagogischen Angebote noch keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ gibt. Dennoch soll jedes Kind, das eine Kita besucht, ein Betreuungsangebot erhalten – wenn auch gegebenenfalls nicht im selben Umfang wie bislang gewohnt.
 
„Das gemeinsame Ziel von Stadt und Trägern ist es, allen Kindern unter den gegebenen Prämissen die bestmöglichen Angebote machen zu können. Hierauf haben wir uns bei einem gemeinsamen Gespräch am Montag zwischen Stadt und Trägern verständigt“, betont Bildungsbürgermeister Dirk Grunert. Somit gewährleisten alle Träger in Mannheim ab 1. Juli in Abhängigkeit von der jeweiligen Personalsituation entsprechende Betreuungsmodelle im Rahmen des „Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen“.
 
Die freien Träger bieten den Eltern unterschiedliche Betreuungsmodelle – entweder im bisherigen Umfang oder zum Teil in reduzierter Form – an, die beim jeweiligen Träger erfragt werden können.
 
Die Kinder werden in festen Gruppen betreut. Die Gruppengröße richtet sich nach der bisherigen jeweiligen Betriebserlaubnis.
 
Für die Rückkehr des Kindes in die Tageseinrichtung müssen sich Eltern nicht gesondert anmelden. Sie können sich ab heute (24.06.) direkt mit der Einrichtungsleitung ihrer Kita in Verbindung setzen. Die Eltern, deren Kind in einer Einrichtung der katholischen Kirchengemeinden betreut wird, werden gesondert angeschrieben.
 
 
Städtische Kindertagesstätten
In den 53 städtischen Einrichtungen erhalten alle Kinder ein Betreuungsangebot an fünf Tagen in der Wochen. Die Einhaltung der Infektionsschtuzvorgaben und damit verbundene personelle Engpässe in den Kindertagesstäten machen es aber erforderlich, das Betreuungsangebot gegenüber dem Normalbetrieb einzuschränken. Nur so ist es möglich, allen Kindern ein Angebot zur Verfügung stellen zu können.
 
Die generellen Öffnungszeiten aller Kinderhäuser sowie die Betreuungszeiten für alle Kinder täglich auf maximal 8 bis 16.30 Uhr (freitags bis 16 Uhr) angepasst werden.
 
In Krippe und Kindergarten stehen in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Personal folgende Betreuungsangebote: Ganztagesangebote, Verlängerte Öffnungszeit (VÖ: 8 bis 14 Uhr) oder Vormittagsbetreuung (VM neu: 8 bis 12 Uhr). In den Horten werden Grundschulkinder im Anschluss an die Schule ab 11.30 Uhr betreut und zwar fünfstündig (11.30 bis 16.30, freitags bis 16 Uhr), dreistündig (11.30 bis 14.30 Uhr) oder zweistündig (11.30 bis 13.30 Uhr).
 
Die Gebühren sollen entsprechend angepasst werden. Kinder, die die Kita im Rahmen der Notbetreuung besuchen, behalten ihren Platz.
 
Ab Herbst soll dann jedes Kind im Krippen- und Kindergartenbereich der städtischen Kitas zumindest das Angebot eines VÖ-Platzes (verlängerte Öffnungszeit bis 14 Uhr) sowie im Hortbereich eine fünfstündige Nachmittagsbetreuung erhalten. Auch eine Erweiterung der Randzeitenbetreuung wird für den Herbst angestrebt. Hierfür ist allerdings zusätzliches Personal erforderlich, um das sich die Stadt derzeit bemüht. Die finale Entscheidung über das Konzept trifft der Gemeinderat.
 
„Wir planen, dass ab Juli wieder alle Kinder an fünf Tagen in der Woche ihre Einrichtung besuchen können. So möchten wir den Familien, die lange Zeit unter erheblichen Druck standen, helfen und die Möglichkeiten, Beruf und Familie vereinbaren zu können, verbessern“, betont Familienbürgermeister Dirk Grunert.
 
 
Schulkindbetreuung: verlässliche Betreuung ab 29. Juni
Auch im Bereich der Schulkindbetreuung strebt der Fachbereich Bildung im Zusammenwirken mit den Grundschulen für die in den Betreuungsangeboten angemeldeten Schüler*innen im Rahmen der Hygienevorgaben eine durchgehende und damit für die Eltern verlässliche Betreuung ab 29. Juni an. Das Ziel der Planungen ist es, die Betreuung sicher und berechenbar täglich nach Schulende bis 14 Uhr bzw. 17 Uhr zu gewährleisten.
 
Vor dem Hintergrund, dass auch in den Horten an der Schule und der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (VGS) ein Teil des Personals Risikogruppen zugehörig ist und damit nicht zur Verfügung steht, wird allerdings der zeitliche Umfang des Angebots entsprechend eingeschränkt werden müssen: So wird die Frühbetreuung vor dem Unterricht wegfallen. Die Gebühren sollen entsprechend angepasst werden.
 
 
Kindertagespflege: Rückkehr zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“
In der Kindertagespflege strebt die Stadt Mannheim ebenso zum 1. Juli den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ an. Kindertagespflegepersonen sollen, gemäß ihrer geltenden Erlaubnis zur Kindertagespflege im Regelbetrieb ohne die derzeit noch aktuelle Einschränkung des Platz-Sharings ab diesem Datum Kinder betreuen.
 
Dabei müssen die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes, insbesondere auf der Grundlage der gemeinsamen Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie des KVJS, der Unfallkasse Baden-Württemberg und des Landesgesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung von den Kindertagespflegepersonen gewährleistet und umgesetzt werden.
 
Für die Eltern entfällt die Anmeldung, die bisher zur Notbetreuung erforderlich war.
 
 
Kinderbetreuungs-Gebühren: ab Juli wieder reguläre Beitragspflicht
 
Ab Juli gilt bei allen Trägern wieder die Beitragspflicht für die Betreuung. Für die städtischen Einrichtungen ist geplant, dass die Gebühren ab Juli für alle Betreuungsformen entsprechend der jeweiligen Betreuungsform angepasst und ggf. gekürzt werden.
 
Bei den Gebühren für den Mai hatte der Gemeinderat bereits entschieden, Eltern, die keine Notbetreuung wahrnehmen, die Gebühren zu erlassen. Auch freie Träger erhalten für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren. In gleicher Weise soll auch mit den Juni-Gebühren verfahren werden. Auch hierüber entscheidet final der Gemeinderat in seiner Sitzung am 2. Juli.
 
Für Eltern, die bisher Notbetreuung – unabhängig von der Zahl der Tage – in Anspruch genommen haben, fallen die regulären kompletten Monatsgebühren an. Die freien Träger verfahren analog.

Hotlines
Für Rückfragen stehen folgende Hotlines bereit (Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr):
• Kindertagesstätten: 0621 -293-5656
• Kindertagespflege: 0621 293-3734
• Schulkindbetreuung: 0621 293-7950.