1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim bleibt bei 470
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt Mannheim wurde bis heute Nachmittag, 13.05.2020, 16.00 Uhr, kein weiterer Fall von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit bleibt die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim insgesamt bei 470. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
 
Das Gesundheitsamt ermittelt grundsätzlich die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Seit der vergangenen Woche werden sie auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
 
Bislang sind in Mannheim 428 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben.
 
2. Informationen zu Ausnahmen von der Maskenpflicht
 
Für Menschen mit Behinderung ist eine Maskenpflicht nicht immer einhaltbar. „Es gibt viele, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen können. Sei es, weil sie nicht verstehen, warum sie eine Maske tragen müssen, oder weil sie aus medizinischen Gründen nichts über Mund und Nase tragen können“, erklärt Ursula Frenz, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Stadt Mannheim. „Es ist deshalb wichtig, dass diese Menschen von der Maskenpflicht ausgenommen sind, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.“
 
In den Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg heißt es dazu: „Wenn aus medizinischen Gründen keine Maske getragen werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Sofern dies nicht offensichtlich ist, ist für spätere Kontrollen ein Nachweis erforderlich. Dies kann beispielsweise durch eine ärztliche Bestätigung erfolgen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Auch für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Masken auf- oder absetzen können, besteht keine Maskenpflicht. Auch schwerhörige oder gehörlose Menschen, die auf das Mundbild oder eine besonders deutliche Aussprache in der Kommunikation angewiesen sind, sowie deren Begleitpersonen müssen keine Maske tragen.“
 
Problem sei jedoch, dass diese Ausnahme häufig nicht bekannt ist in den Geschäften, im ÖPNV oder bei den Mitbürger*innen, erklärt Ursula Frenz: „Das heißt, Menschen mit Behinderung können in die Situation kommen, dass sie mühsam begründen müssen, warum sie keine Maske tragen.“ Deshalb bittet sie um einen sensiblen Umgang mit Personen, die von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen. Generell ist hilfreich, freundlich auszuloten, was die Menschen brauchen, um z.B. die Abstandsregelungen einzuhalten.
 
Zudem weist sie darauf hin, dass es für Sehbehinderte und blinde Menschen oftmals schwierig ist, Markierungen auf dem Boden oder Informationen auf Hinweistafeln zu erkennen. Oder sie stoßen auf Stolperfallen, wenn Hinweisschilder nicht richtig platziert sind. Auch die geforderten Abstandsregeln sind für blinde Menschen schwierig einzuhalten. Hier ist eine Unterstützung durch eine freundliche Ansprache und Information sehr willkommen.
 
Schwerhörige und gehörlose Menschen sind bei der Kommunikation vielfach auf das Lippenablesen und damit auf das Mundbild und die Mimik des Gegenübers angewiesen. Durch die Masken ist die Verständigung erschwert. Wenn keine Gebärdensprache eingesetzt werden kann, ist die Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung möglich, indem man auf Stift und Papier oder das Smartphone oder Tablet zurückgreift oder durch Verwendung eines Sprach-Erkennungs-Programms auf dem Smartphone.
 
Weitere Informationen zur Maskenpflicht sind abrufbar unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-versammlungen/.
 
 
3. Nachbarschaftshaus Rheinau ist für junge Menschen da
 
Das Nachbarschaftshaus Rheinau ist, wie alle anderen städtischen Jugendeinrichtungen auch, derzeit geschlossen. Kinder und Jugendliche von der Rheinau müssen sich aber trotzdem nicht langweilen, denn das Team des Nachbarschaftshauses hat sich verschiedene Aktionen ausgedacht, die junge Menschen alleine oder zusammen mit Geschwistern und Eltern nutzen können. So gibt es neben einem Fitnessparcours und der „219-Frühlingsrallye“ im nahegelegenen Wald auch eine Brettspielausleihe sowie kostenlose Basteltüten zum Mitnehmen. Zum Ausleihen oder Mitnehmen können alle Interessierten von Montag bis Freitag zwischen 12 und 17 Uhr zum Nachbarschaftshaus, Rheinauer Ring 101, Mannheim, kommen. In dieser Zeit ist immer ein*e Mitarbeiter*in vor Ort, die/der gerne weiterhilft. Bitte beachten: Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
 
Außerdem sind die Teammitglieder des Nachbarschaftshauses in diesem Zeitraum unter 0621/891123 telefonisch, insbesondere für die Rheinauer Kindern und Jugendlichen erreichbar. Aktuelle Informationen unter: https://de-de.facebook.com/Nachbarschaftshaus, http://rheinau.majo.de/