1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 465
 
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 04.05.2020, 16.00 Uhr, 3 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim insgesamt auf 465. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
 
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Seit der vergangenen Woche werden sie auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
 
Bislang sind in Mannheim 390 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben.
 
2. Schrittweise Öffnung der Mannheimer Stadtparks
 
Am Mittwoch, den 6. Mai 2020, werden die Mannheimer Stadtparks wieder geöffnet. Im ersten Schritt öffnen Luisenpark und Herzogenriedpark nur für Inhaber*innen einer Jahreskarte. Aufgrund der aktuellen Situation bleiben Teilbereiche vorerst noch gesperrt und es gibt eine Besucherobergrenze. Besucher*innen müssen die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Weitere wichtige Sonderregelung: Der Parkbesuch in beiden Parks ist nur bis 21 Uhr erlaubt.
„Für den Luisenpark ergibt sich die maximale Besucherzahl von 4.500 Besuchern, für den Herzogenriedpark eine Obergrenze von 2.500 Besuchern, die gleichzeitig den Park betreten dürfen“, erläutert Parkdirektor Joachim Költzsch. Sollte die jeweilige Anzahl erreicht sein, wird der Park vorübergehend für weitere Besucher*innen geschlossen.
 
Vor dem Besuch im Park unbedingt im Internet informieren
 
Die Stadtpark Gesellschaft informiert in den Sozialen Medien bzw. auf den parkeigenen Seiten www.luisenpark.de bzw. www.herzogenriedpark.de über eine bevorstehende Parkschließung, bei zu starkem Besucheraufkommen. Die Parks weisen daher dringend darauf hin, sich unbedingt vor dem Parkbesuch über die parkeigenen Medien (Facebook und Homepage) zu informieren, damit man nicht vor verschlossenen Toren steht und der Weg umsonst war.
Beschränktes Angebot im Park.
 
Aufgrund der Abstandsregelungen im Luisenpark vorerst geschlossen: das Pflanzenschauhaus, das Freizeithaus, die Trampolinanlage, der Gondoletta-Betrieb, die Duojing-Yuan-Bahn, der Bollerwagenverleih, Zitrusgarten, Terrasse, überdachte Wandelgänge, Brücken und Grotten in der Chinagartenanlage sowie das Chinesische Teehaus. Gesperrte Wege sind vor Ort durch Absperrbänder gekennzeichnet. Alle großen Wege sind offen, einem Rundgang durch die Parks steht daher nichts im Wege.
In beiden Parks bleiben die Schachplätze, die Minicar-Anlagen und die Grillplätze vorerst noch gesperrt. Aufgrund des weiter bestehenden Verbots zum Betrieb von Gaststätten können die Restaurants lediglich einen Mitnahme-Verkauf anbieten. Die meisten Kioske im Luisenpark sind geöffnet. Toiletten sind in beiden Parks geöffnet, ausgenommen der Toilette im Pflanzenschauhaus. Im Herzogenriedpark sind folgende Anlagen vorerst geschlossen: Der Steg an der Multihalle mit Auf- und Abgängen, die große Sportwiese mit Laufbahn und Trimmdich-Geräten, das Basketballfeld, die Tischtennisplatten und die Sportlerunterkunft.
 
Die Minigolfanlage im Herzogenriedpark ist geöffnet. Alle Wiesen in beiden Parks sind begehbar. Auch das Lagern auf den Wiesen ist erlaubt. Hier weist die Stadtpark Gesellschaft ausdrücklich darauf hin, dass Menschenansammlungen wie im öffentlichen Raum weitgehend verboten sind. Folgende Ausnahmefälle sind erlaubt: Familien bzw. Personen, die im gleichen Hausstand leben, dürfen zusammen auf der Wiese lagern. Für Personen, die nicht im gleichen Hausstand leben gilt eine Obergrenze von zwei Personen. Darüber hinaus gilt zwischen den lagernden Gruppen ein Mindestabstand von acht Metern. Ein Treffen mit Freunden im Park, sollten es mehr als zwei Personen sein, ist verboten.
 
Für alle Besucher*innen inklusive der Kinder gelten die geübten Abstands- und Hygieneregeln. Plakate weisen in den Parks darauf hin. In Warteschlangen sowie bei Andrang besteht für Besucher*innen außerdem die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Während des Parkbetriebs wird die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln durch Ordnungspersonal vor Ort kontrolliert. Ein Personalausweis ist unbedingt mitzuführen.
 
3. Kunsthalle ab 08. Mai wieder geöffnet
 
Die Kunsthalle Mannheim wird am kommenden Freitag, 8. Mai 2020 um 10 Uhr, wieder öffnen.
 
Zunächst wird das Erdgeschoss des Neubaus geöffnet, mit der Sonderausstellung WALKER EVANS REVISITED, die im Rahmen der Biennale für aktuelle Fotografie nur wenige Tage vor der Schließung eröffnet worden war. Weitere Bereiche des Neubaus sowie der Jugendstilbau werden erst in den kommenden Wochen wieder zugänglich sein. Die Öffnung unterliegt bestimmten Auflagen, über die sich Besucher*innen ab Donnerstag, 7. Mai 2020, auf der Website unter www.kuma.art informieren können. Unter anderem werden alle Besucher*innen gebeten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
 
Veranstaltungen, Führungen und Workshops können aktuell noch nicht stattfinden. Deshalb wird die Kunsthalle auch zukünftig verstärkt auf vielfältige digitale Vermittlungsformate setzen.
 
4. Öffnung der Öffentlichen Toilettenanlagen bis Mitte Mai
 
Die 13 Öffentlichen Toilettenanlagen im Mannheimer Stadtgebiet werden bis Mitte Mai 2020 für die Bürger*innen wieder geöffnet. Neben der Öffentlichen Toilettenanlage am Hans-Böckler-Platz, die bei der Versorgung der Wohnungslosen eine wichtige Rolle hat, werden somit alle Anlagen wieder in Betrieb genommen. Ab Dienstag, 5. Mai 2020, werden die Anlagen Ma- City, E 1, MA- Lindenhof, Rheinpromenade/ Rennershofstraße, MA-Rheinau-See, MA-Vogelstang-See und MA-Vogelpark/Karlstern geöffnet.
 
Bis Mitte Mai werden dann sukzessive die restlichen Anlagen geöffnet.
 
Diese sind:
 
MA-Lindenhof, Emil-Heckel-Str./ Lanz-Park
MA-Neckarau, Rheingoldplatz
MA-Stadt J6, Begegnungsstätte
MA-Feudenheim, Odenwaldstraße
MA-Seckenheim, Hauptstraße
MA-Schönau, Endhaltestelle Ortelsburgerstraße
MA-Luzenberg, Haltestelle am Kiosk
 
Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, dürfen die Anlagen nur einzeln und mit Schutzmaske (Mund-Nasen-Maske) betreten werden. Eine Ausnahme gilt für Eltern mit Kindern oder Hilfsbedürftige mit Begleitperson. Entsprechende Hinweisschilder werden an den Toilettenanlagen angebracht. Die Stadtverwaltung Mannheim appelliert an die Bevölkerung, diese Richtlinien zum Schutz der eigenen Person und der Allgemeinheit einzuhalten.
 
5. Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes auch an Haltestellen
 
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) weist darauf hin, dass bundesweit die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung in Bussen, Bahnen und auch an den Haltestellen gilt.
Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV in der Region gibt es unter www.rnv-online.de/coronavirus.