1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle bleibt bei 16.352
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 01.07.2021, 16 Uhr, keine weiteren Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim bleibt deshalb bei insgesamt 16.352.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 15.937 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 112 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
 
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
 
Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
 
2. Neue Allgemeinverfügung zum Alkoholverkaufs-, -konsum- und -mitführverbot im Jungbusch
 
Die Stadt Mannheim erlässt eine neue Allgemeinverfügung (AV) zum Alkoholverkaufs-, -konsum- und -mitführverbot im Jungbusch. Die neue AV ist unter https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften nachzulesen. Sie ist ab dem 02. Juli 2021 wirksam und ist zunächst bis zum 18.07.2021 befristet.
 
3. Meldung des Landes: Delta-Variante breitet sich weiter aus / Klare Regeln für Reiserückkehrer
 
Die Sommerferien stehen quasi vor der Tür und viele Bürgerinnen und Bürger planen ihren Urlaub im Ausland. Vor dem Hintergrund der sich weiter ausbreitenden Delta-Variante appelliert Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha eindringlich an die Menschen, vorsichtig zu sein. „Wir alle haben ein hartes Jahr mit vielen Einschränkungen hinter uns – wir haben uns jetzt unbeschwerte Ferien verdient. Die Infektionszahlen sinken weiter, diesen großen Erfolg dürfen wir jetzt nicht gefährden, indem wir unvorsichtig sind und das Virus aus dem Urlaub mitbringen“, so Lucha am Donnerstag (1. Juli) in Stuttgart.
 
Viele Urlaubsländer wie Österreich, Schweiz und Italien sind vom Robert-Koch-Institut mittlerweile nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Hier sind Testungen nur noch nötig, wenn die Rückreise per Flugzeug erfolgt. „Ich empfehle dennoch allen Rückkehrern, sich freiwillig testen zu lassen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist“, sagte der Gesundheitsminister. „Wir haben im Land eine flächendeckende Infrastruktur aufgebaut, die es allen Baden-Württembergern ermöglicht, die kostenlosen Bürgertests gut zu erreichen. Davon sollten wir Gebrauch machen.“
 
Urlauber sollten zudem im Blick haben, wie das Robert-Koch-Institut ihr Reiseland einstuft. Nach der Rückkehr aus Virusvariantengebieten – wie derzeit Großbritannien und Portugal – muss man 14 Tage in Quarantäne und kann diese Quarantäne auch nicht durch Tests vorzeitig beenden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.
 
Folgende Regeln gelten derzeit für Reiserückkehrende aus dem Ausland:
 
Testpflicht:
 
Nach Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet muss bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachgewiesen werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht – Testnachweis, Impf- oder Genesenennachweis muss über das Einreiseportal der Bundesrepublik (unter www.einreiseanmeldung.de) übermittelt werden.
 
Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, ein negatives Testergebnis vorlegen (außer bei Virusvariantengebieten, wo grundsätzlich ein Beförderungsverbot gilt und die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht ausreicht). Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.
 
Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.
 
Absonderungspflicht:
 
Wird bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Ansonsten endet die Quarantänepflicht, die grundsätzlich 10 Tage beträgt, ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Nachweises. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich – dies gilt auch für Personen mit Genesenen- oder Impfnachweis.
 
Die Liste des Robert-Koch-Instituts zu Risikogebieten finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
 
FAQ zur Einreise:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
 
Die digitale Anmeldung für Rückkehrer erfolgt hier:
https://einreiseanmeldung.de/