1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 11389
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 15.03.2021, 16 Uhr, 35 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 11389.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10321 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 813 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
 
2. Neue Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit des Landes
 
Das Land Baden-Württemberg hat eine neue seit heute, 15.03.21 gültige Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit erlassen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/
 
Danach sind die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 – wie derzeit für Mannheim ausgewiesen – weiterhin nur in präsenzloser Form gestattet. Angebote der Jugendsozialarbeit (§ 13, SGB VIII) sind weiterhin zulässig, allerdings mit einer Begrenzung der Teilnehmer*innenzahl.
 
Die Jugendförderung bietet ein umfangreiches Online-Angebot für Kinder- und Jugendliche, das unter www.majo.de eingesehen werden kann.
 
 
3. Stadt Mannheim bereitet Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas vor / Notbetreuung weiterhin möglich
 
In der vergangenen Woche sind in Mannheim in Kindertagesstätten (Kitas) verstärkt Anhäufungen von Corona-Fällen (Cluster) festgestellt worden und hierbei auch gehäuft Mutationen nachgewiesen worden. Die Stadt Mannheim wird daher morgen eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der ab Mittwoch, 17.03 bis zum 1. April alle Kitas geschlossen werden sollen, um das Infektionsgeschehen zu bremsen. Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten werden, allerdings appelliert die Stadt diese nur bei zwingender Notwendigkeit zu nutzen. Hierbei gelten erst einmal die bekannten, vor dem 22. Februar gültigen Vorgaben. Bei zu zahlreicher Nutzung der Notbetreuung, behält sich die Stadt Einschränkungen der Notbetreuungsregelungen vor.
Aktuell sind in Mannheim sechs Einrichtungen geschlossen, da dort Corona-Infektionen mit Virusmutationen aufgetreten sind. Hier ergeben sich Hinweise dafür, dass eine Infektion mit einer höheren Viruslast einhergeht, die Variante daher infektiöser ist und eine höhere Reproduktionszahl aufweist. Auch sind jüngere Menschen erkennbar häufiger, u.U. sogar besonders betroffen. Tritt eine Mutation auf, ist nach den Vorgaben des Landes die gesamte Einrichtung zu schließen. Derzeit sind alleine aus diesen sechs Einrichtungen zirka 330 Kinder in Quarantäne.
Für die mit einer Mutation infizierten Erzieher*innen und Kinder gilt gemäß der VO Absonderung und Quarantäne des Landes eine 14tägige Quarantäne – alle Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen mit eingeschlossen. Dies gilt auch für Haushaltsangehörige von Kindern, die als Kontaktpersonen eingestuft wurden und bei denen (noch) kein direkter Virusnachweis besteht. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/
Der Trend zu steigenden Zahlen, insbesondere bei jüngeren Menschen ist bundesweit feststellbar: RKI-Präsident Lothar Wieler erklärte am Freitag (12. März) gerade auch bei den unter 15-Jährigen seien die Inzidenzen „sehr rasant“ gestiegen. Auch für das Gesundheitsamt Mannheim ergeben sich aus den lokalen Analysen wie aus Beobachtungen im Abgleich mit anderen Stadt- und Landkreisen die Feststellung, dass das Alter der Infizierten sinkt und das Ausbruchsgeschehen in Kindertagesstätten und Schulen sich erhöht und neben den Lehrkräften und Erzieher*innen in höherem Maße als zuvor Kinder trifft. Der Aufbau von Clustern beschleunigt sich durch die höhere Infektiosität der Mutationen, die im Wesentlichen das Geschehen treiben.
 
„Die Dynamik des Infektionsgeschehens muss nun dringend verlangsamt werden. Da wir eine Häufung von Infektionen in Kitas beobachten können, müssen wir hierauf reagieren und die Infektionsketten unterbrechen –auch wenn wir großes Verständnis für die Situation der Eltern und Kinder haben“, sagt Familienbürgermeister Dirk Grunert. Er appelliert an alle Eltern, die Notbetreuung nur im Notfall in Anspruch zu nehmen, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist.
 
Der „Betrieb unter Pandemiebedingungen“ muss aufgrund dieser Erfahrung mit weiteren Maßnahmen ergänzt werden, der eine Öffnung nach Ostern bei einer durch die Schließungen dann niedrigeren Grundinzidenz bei den Kita-Kindern wieder ermöglicht.
 
 
4. Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an Grundschulen
 
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Mannheim angesichts der weiteren Öffnung der Grundschule bereits in der vergangenen Woche das Maskentragen auch für Schüler*innen an Grundschulen, insbesondere auf den Begegnungsflächen wie Schulhof, Fluren, Toiletten und bei den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten wie Ganztagsbetreuung oder verlässliche Grundschule etc. empfohlen und zugleich auf Basis der Erfahrungen mit bestehenden Empfehlungen die Allgemeinverfügung (AV) zur Maskenpflicht erweitert, um eine solche Maskenpflicht für Grundschulen ab dem morgigen Dienstag verpflichtend einzuführen. Bei Kindertagesstätten wird die Maskenpflicht auf alle Personen außer den betreuten Kindern erweitert und auch im Umfeld der Kindertagesstätten (Bringen und Abholen) eine Maskenpflicht eingeführt. Die erweiterte Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden
Aktuelle Rechtsvorschriften | Mannheim.de
 
 
5. Kunsthalle Mannheim geschlossen: Aufgrund des Inzidenzwertes in Mannheim schließt der Ausstellungsbetrieb ab 16.03.21
 
Die Kunsthalle Mannheim schließt ab dem 16. März 2021 bis auf weiteres aufgrund der Landesverordnung zur Eidämmung der Covid-19-Pandemie, die bei Überschreitung der 100er Marke bei der 7-Tages-Inzidenz einen Museumsbetrieb untersagt. Erst letzte Woche Dienstag, am 9. März 2021, hatte die Kunsthalle ihren Ausstellungsbetrieb mit der Sonderausstellung „Anselm Kiefer“ nach mehr als vier Monaten Schließzeit öffnen dürfen.
 
„Wir waren überwältigt von dem Ansturm“, so Johan Holten. Die Nachfrage nach Tickets sei enorm gewesen, erklärt der Direktor der Kunsthalle Mannheim. Das Team der Kunsthalle hatte letzte Woche kurzfristig ein System auf ihrer Website bereitgestellt, über das Reservierungen von Zeitfenstern zum Besuch der Ausstellungen möglich waren. „Wir bedauern, dass wir nicht mehr Besucher*innen die Möglichkeit geben konnten, die Ausstellung zu sehen, aber die Einhaltung von Kapazitätsgrenzen haben wir sehr ernst genommen, um unsere Gäste und Mitarbeiter*innen keinesfalls zu gefährden.“
 
Die Kunsthalle Mannheim wird insbesondere zur Sonderausstellung „Anselm Kiefer“ weiterhin digitale Führungen, Vorträge und Veranstaltungen anbieten. Auch auf den museumseigenen Social Media Kanälen, der KUMA-App und der Website kuma.art können die Besucher*innen Ausstellungsinhalte und Kunstwerke entdecken. „Ich hoffe inständig, dass wir unsere Türen bald wieder analog öffnen können“, wünscht sich Johan Holten.
 
 
6. Stadtbibliothek bleibt vorläufig geschlossen / Weiterhin Abholstationen und Online-Angebote
 
Die Stadtbibliothek Mannheim und ihre Zweigstellen können aufgrund der oben angeführten Regelungen der Corona-Verordnung des Landes vorerst keine Besuche mit Terminvereinbarung anbieten. Die Abholstationen bleiben weiterhin erlaubt, in der Stadtbibliothek können somit weiterhin Medien nach vorheriger Bestellung per Mail oder Telefon kontaktlos abgeholt werden. Weiterhin sind auch alle elektronischen Dienste wie onleihe, pressreader freegal music oder filmfriend und die Datenbanken nutzbar, zudem wird ein vielfältiges Angebot an Online-Veranstaltungen geboten. Informationen hierzu finden sich auf der Homepage: www.stadtbibliothek.mannheim.de
 
 
7. Alle Impftermine morgen, 16.03.21, finden statt
 
Alle, die für morgen, Dienstag, den 16.03.21, einen Impftermin vereinbart haben, können diesen wahrnehmen. Für die AstraZeneca-Termine kommt ein anderer Impfstoff zum Einsatz. Aktuell wird im Mannheimer Impfzentrum mit Biontec/Pfizer- und Moderna-Impfstoff geimpft. Damit reagiert das Impfzentrum auf die vorsorgliche Aussetzung der Impfungen mit AstraZeneca in Deutschland, die die Bundesregierung nach einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts beschlossen hat.