1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 11354/Zwei weitere Todesfälle
 
Mannheim (Stadt Mannheim9 – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 14.03.2021, 16 Uhr, 36 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 11354.
 
Nach fast drei Wochen ohne neue Todesfälle bestätigt das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim heute zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 50 Jahre alter Mann ist verstorben und eine über 60 Jahre alte Frau verstarb in einem Mannheimer Krankenhaus. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 255 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10300 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 799 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
 
2. Allgemeinverfügung Inzidenzwert ab Dienstag, den 16.03. 2021 gültig
 
Gemäß der Rechtsverordnung des Landes hat das Gesundheitsamt die Überschreitung der Grenze von 100 beim Inzidenzwert der Stadt Mannheim per Allgemeinverfügung festgestellt.
Die mit der Feststellung des Inzidenzwertes in § 20 Abs. 5 der Rechtsverordnung des Landes bestimmten Rechtsfolgen gelten gemäß § 20 Abs. 7 CoronaVO ab Dienstag, dem 16.03.2021.
 
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz fordert eine Anpassung der Regelungssystematik: „Der leider erwartbare Verlauf hat gleich in mehrfacher Hinsicht gezeigt, dass die Regelungen des Landes anzupassen sind:
Neben den Einschränkungen selbst, ist die ungleiche Behandlung ähnlicher Angebote und die Verzerrung des Wettbewerbs eine besondere Belastung für die betroffenen Unternehmen. Alle körpernahen Dienstleistungen sollten gleich behandelt werden und die Regelungen für Handel und Dienstleistungen sollten im Wesentlichen landesweit gelten. Die kreisscharfen Regelungen nach Inzidenz führen zu sehr kurzfristig unterschiedlichen Regelungen und sind durch die ausgelösten Kundenströme auch epidemiologisch nicht sinnvoll!“
 
 
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter dem Link: Aktuelle Rechtsvorschriften | Mannheim.de
 
Coronaverordnung des Landes:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen
 
Fragen und Antworten zur Coronaverordnung des Landes vom 08. März 2021:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/