Lorsch (Stadt Lorsch) – Manch eine/r mag denken, dass die Pflicht zur Reinigung und Räumung der Gehwege entlang der eigenen Grundstücksgrenzen im Grunde nur im Herbst oder gar Winter aktuell sei. Doch weit gefehlt: „Erstens besteht diese Anliegerpflicht natürlich das ganze Jahr über“, so Yvonne März vom Ordnungsamt, „und zweitens häufen sich die Beschwerden gerade im Sommer.“ Dabei erinnert sie auch an die Pflicht, entlang der eigenen Zäune und Mauern überhängende Triebe von Bäumen und Hecken auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß zurück zu stutzen. „Gerade das ist nach dem Wachstumsschub im Frühling eine ganz dringende Angelegenheit.“

 

Die Regeln sind allseits bekannt und auch nicht wirklich kompliziert: Die an die jeweilige Liegenschaft angrenzenden Trottoirs samt Straßenrinnen und dazugehörige Parkplätze sind einmal pro Woche zu kehren. Überhängende Zweige und Äste sind über den Gehwegen bis auf eine Höhe von 2,40 m und über Fahrbahnen bis in eine Höhe von 4,50 m zurück zu schneiden.

 

Auch dass der Kehricht nicht in den Gully gefegt werden darf, wiederholt das Ordnungsamt mit schöner Regelmäßigkeit. „Die Folgen sind verstopfte Straßenabflüsse“, weiß Yvonne März zu berichten. „Gerade bei den im Sommer immer häufiger werdenden Starkregen und Unwettern, führt das dann immer wieder zu überschwemmten Fahrbahnen und Gehwegen.“

 

Bis zu 1000 € Bußgeld kann hier bei Zuwiderhandlung verhängt werden. „Investieren Sie dieses Geld lieber in einen jetzt wieder möglichen Urlaub“, rät die Stadtverwaltung und bittet mit diesem augenzwinkernden Vorschlag die Bürger*innen einmal mehr um Kooperation und um die Erfüllung ihrer Pflichten.