Lorscher Ordnungsamt bemängelt fehlendes Pflichtbewusstsein der Bürgerschaft

Lorsch (Stadt Lorsch) – „Es sprießt und grünt an allen Ecken und Enden!“ heißt es aus dem Lorscher Ordnungsamt – und diese Feststellung ist keineswegs freudig. Denn was da sprießt und grünt ist das Unkraut auf den Gehwegen, entlang der Zäune und Grundstücksgrenzen zum öffentlichen Straßenraum hin. Nicht, dass die Hauseigentümer und Mieter nichts von der Straßenreinigungspflicht wüssten: „Wir weisen regelmäßig darauf hin und bitten die Anliegerinnen und Anlieger, hier ihrer bestehenden Pflicht nachzukommen“, betont Rainer Dluzak. „Alle wollen eine schöne Stadt – aber wie soll das gehen, wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht mitmachen? Eine Stadt ist ein Gemeinwesen.“

Mit schöner Regelmäßigkeit kehrt das Thema auf der Agenda der Stadtverwaltung wieder: Im Herbst werden vielerorts die welken Blätter einfach rasch in den Gully gefegt. Wenn dann mit dem neuen Jahr die ersten Gewitter kommen, fließt das Wasser natürlich nicht durch die verstopften Sinkkästen ab. Die Folge: Überschwemmt stra0en und Gehwege. Mit dem Frühjahr schlagen die Bäume aus. Nicht nachgeschnittene Äste und Zweige verdecken dann Verkehrsschilder, hindern die Einsicht in Straßenkreuzungen etc. Kot und Unrat sammeln sich auf den Gehwegen, werden nicht zusammengekehrt und entfernt. „Und wenn dann der Erste ausrutscht oder sich stolpernd verletzt, ist es zu spät“, weiß man in der Stadtverwaltung.

Die Meinung „dafür zahle man ja Steuern“ ist irrig, wie es jeder mündige Bürger auch wissen müsste. Die an die jeweilige Liegenschaft angrenzenden Trottoirs samt Straßenrinnen und dazugehörigen Parkplätzen sind einmal pro Woche zu kehren. Überhängende Zweige und Äste sind über den Gehwegen bis auf eine Höhe von 2,40 m und über Fahrbahnen bis in eine Höhe von 4,50 m zurück zu schneiden. Bis zu 1000€ Bußgeld kann hier bei Zuwiderhandlung verhängt werden.

„Im Grunde setzen wir auf den Gemeinsinn und die Einsicht der Lorscherinnen und Lorscher“, sagt der Bürgermeister. Doch lässt er keinen Zweifel: „Aber wenn alles gute Zureden und Erinnern und Verwarnen keinen Erfolg zeigt, werden eben auch Bußgeldverfahren fällig.“