Lorsch / Darmstadt / Groß-Geraun (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Intensive Kontrollmaßnahmen haben Polizeikräfte weiterhin verstärkt am Mittwoch (4.7.2018) auf den Autobahnen in Südhessen sowie den dazugehörigen Tank- und Rastanlagen durchgeführt. Hierbei wurden die eingesetzten Beamten auch von Kollegen aus den benachbarten Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg unterstützt. Der Schwerpunkt des Fahndungstages lag vor allem bei der Kontrolle überregional reisender Täter.

Im Rahmen der Verkehrskontrollen zwischen 10 Uhr und 20 Uhr haben die Beamten insgesamt 129 Personen und 51 Fahrzeuge angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Insgesamt wurden 14 Strafverfahren eingeleitet, Drogen und gefälschte Dokumente sichergestellt, 8 Personen vorläufig festgenommen und der Haftbefehl gegen einen gesuchten 23-Jährigen auf dem Parkplatz Täubcheshöhle vollstreckt. Der Gesuchte hatte in der Vergangenheit gegen Bewährungsauflagen verstoßen und war zur Festnahme ausgeschrieben.

Auf einer Rastanlage in Büttelborn stellten die Fahnder rund 27 Gramm Haschisch, 12 Gramm Marihuana und weitere Utensilien für den Konsum entsprechender Drogen bei einem 26- Jährigen Autoinsassen eines Mercedes aus Nordrhein-Westfalen sicher. Der Versuch des Mannes, die Drogen in der Mittellehne der Rücksitzbank zu verstauen sowie in einer mitgeführten Bauchtasche vor den Polizisten zu verstecken, schlug fehl. Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt wird sich der Beschuldigte nun verantworten müssen.

Gegen 14 Uhr stoppten die Polizisten einen weißen Rover auf der Autobahn 3 im Bereich Medenbach. Als der 29 -jährige Mann um seine Papiere gebeten wurde, erkannten die Fahnder sofort, dass es sich bei dem bulgarischen Führerschein um eine Fälschung handelt und der Fahrer somit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Für ihn endete die Fahrt und er musste die Polizisten für weitere Maßnahmen auf die Wache begleiten. Dort wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Das Ende der Fahrt wurde ebenfalls, wenige Stunden später, gegen 17.30 Uhr einem 23 Jahre alten Mann aus Ludwigshafen ausgesprochen. Die Polizisten stoppten den Fahrer auf der Autobahn 5 bei Weiterstadt. Umgehend räumte der Beschuldigte ein, keinen Führerschein zu haben. Zudem entdeckten die Fahnder drei Pfandscheine für Schmuck in seinem Auto. Ob die Stücke aus Straftaten stammen, muss noch ermittelt werden.

Mit gefälschtem Fahrzeugschein und gefälschten Kennzeichen geriet gegen 15.30 Uhr ein 24-Jähriger auf der Autobahn 67 bei Lorsch, in die Kontrolle der Beamten. Auch für ihn endete der Nachmittag auf der Wache. Dort wurde er zur weiteren Klärung des Sachverhaltes den Beamten der Ermittlungsgruppe übergeben.

Zwei Männer im Alter von 22 und 29 Jahren weckten die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter auf der Tank-und Rastanlage Lorsch-Ost, als sie einen grünen BMW mit geöffneter Motorhaube über das Gelände schoben. Ihrem Verdacht folgend stellten die Ordnungshüter schnell fest, dass das Auto über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügte und der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte. Neben der Einleitung eines Strafverfahrens, stellten die Beamten die Kennzeichen sicher und nahmen die beiden Männer für weitere Maßnahmen vorläufig fest.

Gegen 16.30 Uhr geriet ein schwarzer Daimler in den Fokus der Polizisten, nachdem der Fahrer die Beamten in einem Baustellenbereich der Autobahn 5 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 34 -jährige Wagenlenker unter dem Einfluss von Drogen stand. Der vor Ort durchgeführte Urintest reagierte positiv auf den Wirkstoff THC und Kokain und der Mann räumte zudem ein, keinen Führerschein zu besitzen. Er musste die Fahnder mit zur Wache begleiten und eine Blutprobenentnahme über sich ergehen lassen.

Mit einer geringen Menge Marihuana kontrollierten die Einsatzkräfte im Bereich Pfungstadt, auf der Rastanlage Pfungstadt-Ost, eine 24- Jährige aus Basel. Der ebenfalls vor Ort durchgeführte Urintest verlief negativ. Nach der Sicherstellung der mitgeführten Drogen durfte sie ihre Fahrt fortsetzen. Jedoch erwartet die junge Frau nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Diese und ähnliche Maßnahmen werden auch in Zukunft fortgesetzt.