Hessen Kommunale Jobcenter starten mit digitaler Innovationswerkstatt – Kreis Bergstraße an Entwicklung von „modernem Werkzeugkoffer“ beteiligt

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Kreis Bergstraße (kb) –  Der Arbeitskreis der 16 Hessischen Kommunalen Jobcenter, in dem auch der Kreis Bergstraße aktiv ist, will eine gemeinsame digitale Innovationswerkstatt entwickeln. Ein entsprechender Förderantrag, der von den Jobcentern des Kreises Bergstraße, Fulda, Offenbach, Groß-Gerau und des Main-Taunus erarbeitet wurde, ist bereits durch das Land Hessen genehmigt worden. In der Innovationswerkstatt sollen Themen, die einen direkten Nutzen für Kunden oder auch Mitarbeitende der Kommunalen Jobcenter (KJC) entfalten, geprüft, entwickelt und umgesetzt werden. Eine wohlüberlegte konzeptionelle Ausrichtung und Methodik sollen den Erfolg des Projektes sicherstellen. Unterstützt durch die Mittel aus dem Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) streben die Kommunalen Jobcenter die bundesweite Vorreiterrolle beim wichtigen Thema „Digitale Kompetenz“ für ihren Kundenkreis sowie für die Mitarbeiterschaft an.

„Es gibt bereits zahlreiche Ideen und Themen, die in diesem Zusammenhang realisiert werden können“, so äußert sich die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz, die unter anderem für das Kommunale Jobcenter des Kreises zuständig ist, von dem Vorhaben begeistert und verrät erste Beispiele: „Videokommunikation, die Nutzung von Social Media bei der Ansprache Jugendlicher, die Nutzung von digitaler Medien zur Grundbildung, auch über `Erklär-Videos` und vieles mehr. Die Innovationswerkstatt der KJC wird uns bei der Digitalisierung unseres ohnehin schon digitalen, papierlosen Jobcenters noch weiter voranbringen und Mitarbeitenden und Kunden quasi einen modernen, gut gefüllten Werkzeugkoffer für ihre Tätigkeit im Jobcenter an die Hand geben.“ Für die Erfolgsfähigkeit der Digitalisierungswerkstatt sei allerdings während der Entwicklung der digitalen Lösungen die Einbeziehung sowohl der Mitarbeiterschaft als auch die der SGB-II-Kundinnen und -Kunden von entscheidender Bedeutung, so Stolz. Auch die Akteure selbst sind überzeugt, dass auf diesem Wege die Akzeptanz und Kompetenz für neue digitale Formen der Interaktion und Zusammenarbeit gezielt gefördert werden. Ebenso können die konkreten Bedürfnisse beider Parteien bei der Entwicklung mit einfließen und berücksichtigt werden.

Die Innovationswerkstatt soll dabei bewusst auch außerhalb der originären Strukturen stattfinden beziehungsweise umgesetzt werden, um Mitarbeiter*innen wie auch Kund*innen eine möglichst kreative und „unvoreingenommene“ Form der Zusammenarbeit zu ermöglichen. Räumlichkeiten, in denen aktuell Werkakademien der KJC durchgeführt werden, könnten hierfür genutzt werden und wären in der Regel bereits mit entsprechendem technischem Equipment ausgestattet. Ebenso werden die Kommunalen Spitzenverbände ihre Räumlichkeiten einbringen und auch die KJC selbst weitere geeignete Räume in ihren Häusern zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen werden, dass im Rahmen des Projektes nötige IT-Expertise vorhanden ist. Für bestimmte Fachaspekte, zu denen nicht überall eine vertiefte Expertise in den KJC vorliegt (wie möglicherweise zur Methodik des Design-Thinking, die hier eingesetzt werden soll), sollen Berater hinzugezogen werden. Auch für besondere technische Aspekte, wie Funktionalitäten oder ähnlichen Details, wird externes Know-How eingeholt. Inhalte und Themen, die in der Innovationswerkstatt bearbeitet werden sollen, gäbe es zur Genüge, heißt es auch dem Arbeitskreis.