Über 720 Förderanträge beim Kreis eingegangen – Bereitstellung von rund acht Millionen Euro Fördergelder

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Kreis Bergstraße (kb) –  Landwirtschaftliche Betriebe besitzen seit einigen Jahren die Möglichkeit, finanzielle Fördermittel beim Staat zu beantragen. Dies ist notwendig, damit die Landwirtinnen und Landwirte ein angemessenes Einkommen erzielen, um eine Stabilität der Agrarmärkte sicherzustellen und damit letztendlich, um die Bevölkerung mit bezahlbaren Lebensmitteln zu versorgen. Dass dieses Angebot großen Anklang bei den Landwirten findet, zeigt sich anhand des seit Jahren konstant hohen Niveaus an eingereichten Anträgen. Allein zwischen Mitte März und Mai verzeichnete die zuständige Abteilung der Kreisverwaltung Bergstraße, „Ländlicher Raum und Denkmalschutz“, einen Eingang von über 720 Anträgen.

Förderanträge konnten hierbei alle natürlichen und juristischen Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, stellen. „Mich freut besonders, dass Landwirte aus allen 22 kreisangehörigen Kommunen Anträge einreichten. Schließlich leisten unsere Landwirte einen wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Pflege der Kulturlandschaft sowie Natur- und Artenschutz sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, mit denen wir die Landwirte und Landwirtinnen nicht alleine lassen dürfen. Sie versorgen unsere Bevölkerung mit regionalen Lebensmitteln – eine tägliche Selbstverständlichkeit für uns. Das verdient Unterstützung und Wertschätzung“, erklärt Landrat Christian Engelhardt.

Insgesamt stehen rund 6,2 Milliarden Euro EU-Mittel auf Grundlage der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) für die Landwirte und Landwirtinnen der EU-Länder zur Verfügung. Die Förderungssumme verteilt sich dabei auf die Bereiche Direktzahlungen und Agrarumweltprogramme, die anhand eines Verteilungsschlüssels auf die einzelnen Bundesländer umgelegt werden. Die Fördergelder werden in vielfältigen Formen ausgezahlt: So fallen unter dem Begriff der Direktzahlungen die Basis-, Greening-, Umverteilungs- und Junglandwirtprämien. Ebenfalls werden Zahlungen an Kleinerzeuger geleistet. Ausgleichszulagen (AGZ) werden für benachteiligte Gebiete sowie Fördergelder aus dem Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) bereitgestellt.

Die Abteilung „Ländlicher Raum und Denkmalschutz“ informierte die Landwirte noch vor Beginn der Coronavirus-Pandemie in ihren jährlichen Informationsveranstaltungen und Schulungen über die Antragsstellung bezüglich der Fördergelder. Aufgrund der zunehmenden raschen Entwicklung der Pandemie musste die Abteilung allerdings von persönlichen Vorsprachen absehen. Eine Beratung erfolgte ausschließlich per E-Mail und telefonisch. Die zuständige Abteilung der Kreisverwaltung prüft derzeit die Fördergeldanträge. Die Fördergeldbescheide werden voraussichtlich im Dezember verschickt. Dann kann auch mit ersten Auszahlungen gerechnet werden. Die Auszahlung der HALM-Gelder erfolgt dagegen voraussichtlich erst im Frühjahr 2021.

Die Abteilung „Ländlicher Raum und Denkmalschutz“ weist daraufhin, dass im Zuge von Digitalisierungsmaßnahmen in der Verwaltung, die Antragsstellung ab dem kommenden Jahr auf ein Onlineverfahren umgestellt wird.

Weitere Informationen über die Abteilung „Ländlicher Raum und Denkmalschutz“ finden Sie unter wwww.kreis-bergstrasse.de. Informationen zu den einzelnen Förderungsmaßnahmen finden Interessierte für die Direktzahlungen unter https://bit.ly/3en1qj2, für die AGZ unter https://bit.ly/3en1wXW und für die HALM unter https://bit.ly/310qtES.