Kreis Bergstraße (KB) – Es besteht gerade in der aktuellen Situation ein sehr hohes öffentliches Interesse an der Jagd auf Schalenwild: Die Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP), eine schwere Virusinfektion, die bei Haus- und Wildschweinen auftreten kann, ist in Deutschland weiter im Vormarsch. Im September 2020 hatte die Krankheit Deutschland erreicht – und zwar bei zunächst einem toten Wildschwein wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis (Brandenburg). Mittlerweile sind weitere Fälle von infizierten Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen aufgetreten und das gefährdete Gebiet entlang der Grenze zu Polen deutlich ausgeweitet worden. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, für Wild- und Hausschweine aber fast immer tödlich. Nun besteht große Sorge, dass die ASP sich bundesweit im Wildtierbestand verbreitet und auch auf die Hausschweinbestände übergreift. Um der Verbreitung entgegenzuwirken gibt es nur ein probates Mittel: Die verstärkte Bejagung des Schwarzwildes, die zur Prävention vor der sich ausbreitenden Wildseuche dringend geboten ist.

Aus anderen Gründen besteht ein großes Interesse an der Jagd auf wiederkäuendes Schalenwild: Nach den Hitze- und Dürrejahren 2018 und 2019 hat sich der Zustand des Waldes so verschlechtert, dass Neuanpflanzungen von Baumkulturen erforderlich wurden. Diese und auflaufende Naturverjüngung bedürfen des Schutzes vor Verbiss und Schäle, der nur unter Erfüllung der Abschusspläne gelingen kann. Die großen Bewegungsjagden sind auch aus anderen Gründen wichtig: Die geplante Bewegungsjagd am 21.11.2020 im Forstamt Lampertheim mit Straßensperrung zwischen Hüttenfeld und Viernheim zum Beispiel dient auch der Senkung der Wildunfälle auf dieser Strecke. Aufgrund der Bemühungen in den Vorjahren ist die Landstraße L3111 zwischen Hüttenfeld und Viernheim die einzige Strecke, wo 2019 die Wildunfälle zurückgegangen sind: von 38 im Vorjahr auf 25 in 2019.

Bei der Jagd handelt es sich um eine Aktivität im Freien, bei der Ansteckungen durch Beachtung der AHA-Regeln vermieden werden können, auch wenn viele Personen an einer solchen Gesellschaftsjagd mitwirken. Die Jagden sind so organisiert, dass die mitwirkenden Personen kaum Kontakt zueinander haben und die notwendigen Abstände eingehalten werden können. In den Hinweisen und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden, unter den Bedingungen der rechtlichen Vorgaben aufgrund der Corona-Pandemie vom 30. Oktober 2020, die zwischen den Ministerien des Innern und für Sport, für Soziales und Integration und für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abgestimmt sind, finden sich detaillierte Ausführungen dazu, wie Gemeinschaftsjagden im Hinblick auf den Pandemieschutz durchgeführt werden sollten. Weitere Auflagen sind erforderlich, damit auch an den Engpässen (den Treffpunkten, dem Fahren zu den Einständen und ggf. beim Bergen erlegten Wildes) die Hygieneregeln eingehalten werden. Für diese unter strengen Corona-Auflagen vorab genehmigungspflichtigen Jagden ist nicht nur die Einhaltung eines Hygienekonzeptes Voraussetzung, auch Bedarf es im Hinblick auf die Jagddurchführung für die verantwortlichen Jagdleiter einer aufwendigen und gut durchdachten Organisation im Vorfeld sowie einigen Änderungen bzgl. der üblichen Jagdtraditionen im Rahmen von Gemeinschaftsjagden. Die Einzeljagden sind davon ausgenommen.

Jagdausübungsberechtigte können die Ausnahmegenehmigung einer Gesellschaftsjagd bei Team 7.1. unter coronaveranstaltungen@kreis-bergstrasse.de beantragen.

Bei einer Verschärfung des weiteren Pandemiegeschehens besteht für das Gesundheitsamt die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufes einer solchen Auflagen-Genehmigung.