Viele Eltern sind gerade aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Der Online-Elterntreff gibt einen Überblick über ausgewählte Familienleistungen, die Eltern finanziell unterstützen.
Foto: ©dolgachov|123rf.com

Viernheim (Stadt Viernheim) – Jeden dritten Mittwoch im Monat findet ein Treff des Gleichstellungsbüros zu geschlechterrelevanten Themen für Frauen und/oder Männer oder Familien statt. Trotz Corona-Pandemie kann der seit längerem vorgesehene Elterntreff zum Thema „Ausgewählte Familienleistungen im Überblick“ am Mittwoch, 17. Juni, ab 19 Uhr durchgeführt werden – und zwar online als Webinar per Video-/Telefonkonferenz. Die Teilnahme ist kostenfrei und die Beteiligung per mobilem Endgerät mit Internetzugang oder Einwahl per Telefon möglich.

Christian Schlindwein von der Familienkasse Hessen, Sabine Emig und Daniel Biundo von Neue Wege Kreis Bergstraße sowie Stefan Wanzel von der Wohngeldbehörde des Kreises Bergstraße werden am 17. Juni ab 19 Uhr einen Überblick über ausgewählte Familienleistungen geben. „Familien benötigen wirtschaftliche Stabilität. Deshalb gibt es für alle Familienformen finanzielle Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld, den Kinderzuschlag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Homepage. Diese Stabilität ist in diesem Jahr durch die Corona-Pandemie auf vielfältige Weise erheblich ins Wanken geraten. Einige Leistungen wurden daraufhin geändert bzw. neu eingeführt. Umso wichtiger also, einen detaillierten Überblick über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Familien zu bekommen:

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und entlastet sie finanziell. Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt Eltern mit geringem Einkommen. Das soll die Entwicklungs- und Teilhabechancen ihrer Kinder verbessern. Im Rahmen der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag zu einem Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) angepasst. Er soll zügig helfen, wenn Familien Einkommenseinbrüche erleiden und plötzlich nur noch ein kleines Einkommen erzielen. Diese Regelungen gelten für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020.

Wenn das Einkommen des Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Wohnraum zu tragen, kann ein Rechtsanspruch auf Wohngeld bestehen. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, für Inhaberinnen und Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Alle Interessierten können ganz einfach unter dem Link https://global.gotomeeting.com/join/907532221 an dem Webinar live und aktiv per Computer, Tablet oder Smartphone teilnehmen. Auch eine Einwahl per Telefon unter 0721 6059 6510 ist möglich, der Zugangscode hierfür lautet 907-532-221. Gleichstellungsbeauftragte Maria Lauxen-Ulbrich wird den Online-Elterntreff moderieren, Fragen sind per Live-Chat oder am Telefon möglich.