Kreis Bergstraße (KB) – Mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen drei Bundesländern der Metropolregion Rhein-Neckar, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, starteten jetzt Vertreter der älteren Generation eine neue Form von Zusammenarbeit. In Zusammenarbeit mit benachbarten Seniorenvertretungen lud der Vorsitzende des Kreisseniorenbeirats Bergstraße Nikolaus Teves zur ersten Videokonferenz ein. Dabei ging es um das hochaktuelle Thema Impfen und die damit im Zusammenhang stehenden Begleitumstände.

Fragen des Zugangs zu Impfzentren in jeweils benachbarten Bundesländern wurden ebenso besprochen wie die Barrierefreiheit, die Übernahme von Reisekosten, die Anreise, das Verfahren bei der Impfung von Menschen unterschiedlichen Lebensalters, die in einem Haushalt zusammenleben, und das Verfahren rund um die Terminvereinbarung. Schnell wurden Unterschiede in den Verfahrensmodellen der einzelnen Bundesländer identifiziert. Man hätte sich gewünscht, dass die Zusammenarbeit in der Metropolregion dazu führt, dass vorhandene Erleichterungspotenziale, speziell für die priorisierte Gruppe derer, die das achtzigste Lebensjahr überschritten haben, einheitlich genutzt werden können. Es ist vorgesehen, die jeweils Verantwortlichen darauf hinzuweisen und geeignete Veränderungen zu fordern, etwa zu Anfahrtserleichterungen. Bemerkt wurde auch, dass beispielsweise für Hessen in einem persönlichen Einladungsbrief klar eine Kostenübernahme angekündigt wird, während jenseits der Landesgrenze darüber noch Unklarheit herrscht.

Zwei positive Ergebnisse standen am Ende des ersten virtuellen Treffens. Erstens wurde von allen Teilnehmenden die Impfung ausdrücklich empfohlen und zweitens wurde übereinstimmend vereinbart, die Zusammenarbeit im Rahmen von Videokonferenzen zu intensivieren. Dies schließe auch ein, so Moderator Nikolaus Teves, dass nicht nur Mitglieder von Seniorenorganisationen angesprochen werden sollen, sondern auch Sachthemen und Fachvorträge für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger angeboten werden, z.B. zur altersgerechten Wohngestaltung, zu Pflegehilfen, zur barrierefreien Stadtgestaltung, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, zu geeigneten Freizeitangeboten und zur Mitwirkung Älterer bei der Umsetzung notwendiger Umweltmaßnahmen.