Berlin/Bergstraße (Dr.M.Meister)  – Im Bundestag findet heute eine Orientierungsdebatte über die Neuregelung der Sterbehilfe statt. Eine Neuregelung ist notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das vorherige Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) unterstützt bei der Thematik einen Gesetzentwurf, der überfraktionell erarbeitet wurde. „Um bei diesem sensiblen Thema keinen rechtsfreien Raum entstehen zu lassen und um erwartbaren Missbrauch durch gewinnorientierte, teils dubiose Sterbehilfe-Vereine zu verhindern, setzen wir das Gesetz verfassungskonform auf, indem wir dafür Sorge tragen, dass Suizidgefährdete diesen Entschluss aus freiem Willen und ohne äußeren Druck fällen. Mit einem umfassenden psychiatrischen und ärztlichen Beratungsangebot wollen wir die Selbstbestimmung der sterbewilligen Menschen stärken – um sie im Idealfall von ihrem Entschluss abzubringen“, so Dr. Meister.
Dieser Gesetzentwurf ist im Ausgleich zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Schutz des Lebens nach Überzeugung von Dr. Meister derjenige, den eine dem christlichen Menschenbild verpflichtete Politik mit bestem Gewissen vorlegen kann.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung“ (Bundestags-Drucksache 20/904) ist abrufbar unter:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000904.pdf