Viernheim (DGB) – Der hessische Langtag diskutierte am 18. Juni 2019 über die Mindestvergütung von Azubis. Nach den Plänen von Bildungsministerin Anja Karliczek sollen Azubis ab 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro erhalten – Vergütung steigt pro Ausbildungsjahr.

Der DGB Viernheim begrüßt den Aufruf der SPD Fraktion, die hessische Regierung solle sich stärker für die Mindestvergütung von Auszubildenden einsetzen.

Seit Jahren fordern der DGB und seine Einzelgewerkschaften bereits eine einheitliche Mindestvergütung für Auszubildende. Die Ausbildungsvergütung ist ein Wesensmerkmal des dualem System der Ausbildung. In tarifgebundenen Betrieben verdienen Azubis bis zu 20 Prozent mehr.

DGB Viernheim; Nils Burkhoff: „Die Tarifflucht und die Weigerung neue Tarifverträge zu verhandeln, bleiben Hauptgründe für ein unterirdische Ausbildungsvergütung.“

Ein Mindeststandard an Bezahlung wird keine gute Tarifverträge ersetzen – schafft aber ein Mindestmaß an Absicherung. Der DGB forderte – bereits 2018 –  ab dem ersten Ausbildungsjahr Euro 635 (Steigerung pro Ausbildungsjahr bis Euro 768).

Gute Arbeit und gute Bezahlung, dies ist eines der Motti der Gewerkschaften.

„Es bleibt weiterhin viel zu tun, die hessische Regierung soll sich für die Mindestausbildungsvergütung stark machen“, so der DGB Vorstand Viernheim.