Weinheim (Stadt Weinheim) – Mit einer rechtlichen Vorgabe der EU haben die Mitgliedsstaaten alle 10 Jahre ihre Einwohnerzahl amtlich festzustellen. Das geschieht mit dem Zensus, der nun coronabedingt auf das Jahr 2022 verschoben wurde, und in allen Städten und Gemeinden gleichzeitig durchgeführt wird. In Deutschland wird nicht die ganze Bevölkerung befragt, sondern hier ist es eine registergestützte Bevölkerungszählung mit einer Stichprobe von 10-15 %.

Weiterhin runden eine weitere Erfassung von soziodemographischen Daten und eine Wohnungs- und Gebäudezählung den Zensus ab.

 

Stichtag für die amtliche Feststellung ist der 15.05.2022.

Nach diesem Datum werden die Erhebungsbeauftragten zu den entsprechenden angekündigten Befragungen bei den Bürgerinnen und Bürgern erscheinen.

 

Für die willkürlich ausgewählten und zu befragenden Personen besteht Auskunftspflicht.

 

„Die im Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen dienen unter anderem dann als Grundlage für den Länderfinanzausgleich, Berechnung von EU-Fördermitteln und die Verteilung von Steuermitteln. Damit hat das Ergebnis auch deutliche und unmittelbare Auswirkungen auf die Stadt Weinheim. Mit der Erhebung der soziodemographischen Daten wie Bildungsabschlüsse oder Wohnsituation sollen so Daten gewonnen werden, die dann die Kennzahlen für ÖPNV oder soziale Einrichtungen bilden und aktualisieren.

Es wäre natürlich schön, wenn die ausgewählten Personen diese wichtige Aufgabe unterstützen, indem sie die Ihnen gestellten Fragen umfassend beantworten“ erläutert Oberbürgermeister Manuel Just.

 

Die Befragung vor Ort dauert nur wenige Minuten. Für die weitergehenden Fragen erhalten die auskunftspflichtigen Personen einen Onlinecode und können dann eigenständig die geforderten Angaben machen. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.

Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden in Weinheim knapp 30 ehrenamtliche Erhebungs-Beauftragte so kontaktarm wie möglich in der Stadt und den Ortsteilen unterwegs sein. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den Zensus-Interviewer nicht notwendig. Sie wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld postalisch an und können ihren ehrenamtlichen Einsatz bei den Auskunftspersonen mit einem offiziellen Ausweis belegen.

Die Sicherheit über die Datenerhebung wird auch dadurch dokumentiert, weil die Zensus-Erhebungsstelle aus der Verwaltung räumlich ausgegliedert ist. Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden nur für statistische Zwecke genutzt.

 

Die Bediensteten der Zensus-Erhebungsstelle bedanken sich bereits im Voraus bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern für die gegebenen Auskünfte, da somit ein aufwendiges Nachrecherchieren von Fakten unterbleiben kann.

 

 

Die Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Weinheim befindet sich in der Fichtestraße 18 und ist für Rückfragen per Mail zensus2022@weinheim.de oder unter der Telefonnummer 06201 / 82-878 zu erreichen.

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auch auf der Hompage des Statistischen Bundesamtes (www.zensus2022.de) oder auf Twitter (https://twitter.com/zensus2022)