Bergstraße (Hessen Mobil) – Um die Verkehrssicherheit auf hessischen Straßen zu erhöhen, hat Hessen Mobil mit dem jährlichen, großangelegten Schneiden von Sträuchern und Bäumen begonnen. Die landesweiten Gehölzpflegearbeiten dauern bis Ende Februar 2022.

 

Schwerpunkte der diesjährigen Gehölzpflegearbeiten

 

Für die Landkreise Bergstraße und Odenwald werden diese Arbeiten im Auftrag der Straßenmeisterei Bensheim, der Straßenmeisterei Beerfelden und der Straßenmeisterei Bad König durchgeführt. Alle Arbeiten wurden mit den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden abgestimmt.

 

Im Kreis Bergstraße werden bis Ende Februar unter anderem an der Bundesstraße B 47 bei Bensheim-Schönberg Netze zur Hangsicherung freigeschnitten, an der B 47 bei Bürstadt das Gehölz an der Lärmschutzwand zurückgeschnitten, sowie im Zuge der B 44 Gehölze auf Stock gesetzt. Umfangreiche Gehölzarbeiten sind auch im Neckartal entlang der B 37 zwischen Lanzenbach und Hirschhorn geplant.

 

Im Odenwaldkreis werden großflächigere Gehölzpflegearbeiten unter anderem an der Landesstraße L 3119 zwischen Brombacher Wasser und Finkenbach, an der L 3108 zwischen Krähberg und Kailbach sowie entlang der K 47 zwischen Olfener Höhe und Hüttenthal durchgeführt.

 

Die Arbeiten finden in der Regel unter halbseitiger Sperrung statt. Beim Fallen einzelner Bäume kann es überdies notwendig werden, den Verkehr kurzzeitig anzuhalten. Zu den Details einzelner, umfangreicherer Maßnahmen wird Hessen Mobil zudem gesondert informieren.

 

Allgemeines zu Gehölzarbeiten

 

Bei den Arbeiten entlang der Straßenböschung entfernen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Straßenbetriebsdienst zum einen Totholz, um die Gefahr von Unfällen durch herabfallende Äste zu vermeiden. Außerdem werden Sträucher „auf den Stock gesetzt“, also bis Bodennähe verkürzt und ausgedünnt, damit sie verjüngt wieder austreiben und keine gefährlichen Hindernisse werden.

Durch den regelmäßigen Rückschnitt bleiben Pflanzen sowie deren Wurzeln gesund, die Erde wird dadurch gefestigt und Erdrutsche werden vermieden.

 

Die Grünflächen entlang der hessischen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (insgesamt ca. 15.200 Kilometer Streckennetz) sind um fast die Hälfte größer als die eigentlichen Fahrbahnflächen.

Der erforderliche Aufwand für Gehölzpflegearbeiten ist so groß, dass er nicht alleine mit eigenen Ressourcen zu leisten ist. Aus diesem Grund werden zusätzlich Fachfirmen mit den Arbeiten beauftragt sowie Spezialgeräte gemietet.

 

Damit die forstwirtschaftlichen Großgeräte und das Personal möglichst wirtschaftlich eingesetzt werden, erfolgen die Arbeiten in zwei Schritten: Erst wird auf einem Streckenabschnitt geschnitten oder gefällt, danach erfolgt der gebündelte Abtransport des Schnittgutes. Dieses lagert zeitweise gesichert am Straßenrand.

 

Aus Gründen des Artenschutzes beschränkt das Bundesnaturschutzgesetz die Zeiten der Gehölzpflegearbeiten. Die Rückschnitte müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein. Gefällt werden Bäume ausschließlich in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde.

 

Mehr Informationen zum Thema Gehölzpflegearbeiten unter mobil.hessen.de/Gehölzpflegearbeiten