Foto: Stadt Viernheim
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 Ein Cabrio, das zu nah an der Einmündung Annastraße/Neuhäuser Straße geparkt ist, blockiert das Einfahren des großen Drehleiterfahrzeugs.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst brauchen freie Fahrt im Einsatzfall, denn eine schnelle Ankunft der Einsatzkräfte rettet Leben. Aus diesem Grund nahmen Mitarbeitende des Ordnungsamtes und Ehrenamtliche der Freiwilligen Feuerwehr Viernheim am vergangenen Mittwochabend (29. Juni) eine Befahrung im Stadtgebiet vor. „Ziel der Aktion war es zu prüfen, ob die Fahrzeuge der Feuerwehr – insbesondere die Drehleiter – im Einsatzfall durch alle Straßenabschnitte in Viernheim kommen kann“, so der Leiter des Ordnungsamtes, Sebastian Geschwind.

 

Insgesamt vier Stunden war das Drehleiterfahrzeug und ein Dienstauto der Stadtpolizei im Einsatz und befuhren sowohl die größeren Ortsstraßen, aber auch verkehrsberuhigte Bereiche. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass von den baulichen Gegebenheiten und der Beschilderung nur kleinere Anpassungen notwendig sind. Probleme entstanden zumeist dort, wo Fahrzeugführende ihr Kraftfahrzeug entgegen der Straßenverkehrsordnung abstellten. „Beim Parken an Kreuzungen und Einmündungen ist mindestens ein Abstand von fünf Metern einzuhalten, sonst wird es für größere Fahrzeuge, wie zum Beispiel der Feuerwehr schwierig oder gar unmöglich, einzufahren“, erläutert Geschwind. Aber auch eine Durchfahrtsbreite von drei Metern ist immer zwingend einzuhalten.

 

Fahrerinnen und Fahrer, welche ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt hatten, wurden verwarnt und müssen mit einem Verwarngeld von 10 bis 55 Euro rechnen, an diesem Abend insgesamt 40 Stück. Manche Fahrzeugführende konnten vor Ort angetroffen werden und wurden hinsichtlich der Notwendigkeit der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung unterrichtet.

 

Allen Fahrzeugen, welche das Feuerwehrfahrzeug an diesem Abend an einer freien Durchfahrt behinderten oder sehr knapp parkten, wurde gleichzeitig ein Flyer der Feuerwehr an die Windschutzscheibe geklemmt: „Parken Sie Ihr Fahrzeug immer so, dass die Feuerwehr ungehindert passieren kann. Wir retten Leben, wenn Sie uns lassen“. „Im Einsatzfall zählt jede

 

Minute“, weiß der stellvertretende Stadtbrandinspektor Daniel Werner, „jede Verzögerung auf der Anfahrt kann Menschenleben gefährden“.

 

Im Einsatzfall gilt in Hessen die gesetzliche Hilfsfrist von zehn Minuten, das heißt, dass die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Viernheim spätestens zehn Minuten nach Alarmeingang am gemeldeten Einsatzort eintreffen sollen. Hierbei müssen die Einsatzkräfte zunächst von der Arbeitsstelle oder von zu Hause zur Feuerwehr, sich ausrüsten und dann mit den Einsatzfahrzeugen zur Einsatzstelle fahren. „Dies wird sicher nicht die letzte Befahrung gewesen sein“, sind sich Geschwind und Werner sicher. Auch außerhalb der Befahrungen kontrolliert die Stadtpolizei, ob Fahrzeuge gegebenenfalls ordnungswidrig abgestellt sind. Je nach Situation kann es auch passieren, dass ein Fahrzeug abgeschleppt werden muss.

 

Bereits Mitte November letzten Jahres wandte sich Bürgermeister Matthias Baaß gemeinsam mit dem Ordnungsamt unter anderem zu diesem Thema in einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit. Mit der nun durchgeführten Aktion verbindet das Stadtoberhaupt nochmals den dringenden Appell an alle Fahrzeugführenden, ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen, um Einsatzkräften die Anfahrt zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen. „Jeder kann einmal in die Situation kommen, Hilfe zu brauchen. Diese sollte dann auch schnell vor Ort sein können“, so Baaß abschließend.

 

Auszug aus dem Bußgeldkatalog

 

Verstoß Betrag in Euro
Parken im Bereich einer Feuerwehrzufahrt Ab 55,00 
Halten im Bereich einer Feuerwehrzufahrt 20,00 
Parken im absoluten Haltverbot  Ab 25,00 
Halten im absoluten Haltverbot 20,00 
Parken im eingeschränkten Haltverbot Ab 25,00 
Parken innerhalb einer Grenzmarkierung Ab 15,00 
Parken weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung/Einmündung Ab 10,00 

  

Benutzen Sperrfläche zum Parken Ab 25,00 
Parken außerhalb markierter Flächen im verkehrsberuhigten Bereich Ab 15,00 
Parken außerhalb markierter Flächen Ab 10,00 
Parken verbotswidrig auf einer Grünanlage 55,00 
Verbot der Einfahrt (VZ 267, Entgegen der Einbahnstraße) 50,00 
Missachten (Durchfahren) Durchfahrtsverbot VZ. 260 50,00 
Missachten (Parken) Durchfahrtsverbot VZ. 260 50,00