Bezüglich des Lkw-Durchfahrtsverbots im Bereich Friedrich-Ebert-Straße kam es diese Woche wieder zu einigen Verstößen, die von der Stadtpolizei geahndet wurden.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Auch in dieser Woche führte die Stadtpolizei intensive Kontrollen des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet durch, schwerpunktmäßig bezüglich der Einhaltung des LKW-Durchfahrtsverbots.

Hauptkontrollort waren die Friedrich-Ebert-Straße, die zwischen der Kreisverkehrsanlage an der Landesstraße 3111 und der Industriestraße in beiden Fahrtrichtungen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt ist. Mit überwacht wurde ebenso die August-Bebel-Straße. Insgesamt wurden zehn Verstöße wegen der Nichtbeachtung der Sperrung festgestellt und jeweils mit 75,00 Euro Bußgeld sowie 28,50 Euro Gebühren geahndet.

Nachdem drei Jahrzehnte lang ein Nachtfahrverbot zwischen der Landesstraße und Industriestraße bestand, wurde 2017 durch die Straßenverkehrsbehörde ein absolutes Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 Tonnen in diesem Bereich angeordnet. Im Vordergrund dieser Maßnahme stehe der Schutz der Anwohner, für die das Durchfahrtsverbot wesentlich weniger Lärm und Feinstaub entlang dieser stark frequentierten Strecke bedeute, erklärt Erster Stadtrat Bastian Kempf. Die steigende Verkehrsdichte habe diese Regelung notwendig gemacht. „Aber man muss es eben auch kontrollieren“, so Kempf. „Wir prüfen vor diesem Hintergrund derzeit auch andernorts die Einrichtung von LKW Fahrverboten. Wenn es sich vermeiden lässt, sollte man diese Fahrzeuge weitestgehend von den Wohngebieten fernhalten – auch wenn der Fahrer dafür ein paar Extra-Meter in Kauf nehmen muss“, sagt Ordnungs- und Verkehrsdezernent Kempf. Das gelinge aus verschiedenen Gründen freilich nicht immer. Manchmal komme es auch auf die Kooperation benachbarter Kommunen an, um die Verkehrsströme gleich an der Stadtgrenze effektiv leiten zu können.

„Wir hören natürlich bei diesen Kontrollen die buntesten Ausreden“, berichtet Bastian Kempf. Aber für den Ersten Stadtrat ist klar: „Das interessiert uns nicht, die Schilder sind für jede Person gut zu erkennen und wer es trotzdem probiert, der muss eben damit rechnen, kontrolliert zu werden.“ Ausnahmegenehmigungen erteile das Ordnungsamt nur in seltenen Einzelfällen, etwa für den Lebensmittel Lieferverkehr. Für alle anderen LKW heißt es auch künftig: Durchfahrt verboten.

Kommende Woche werden die Ordnungshüter bestehende Durchfahrtsverbote für Kraftfahrzeuge, insbesondere in der Außengemarkung, überwachen.