Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Mit Beginn der dunklen Jahreszeit muss das Ordnungsamt leider wieder verstärkt feststellen, dass viele Fahrradfahrende mit nicht voll ausgestatteten bzw. funktionstüchtigen Fahrrädern unterwegs sind. Dies kann im schlimmsten Fall schwerwiegende Folgen haben, wenn Radfahrende durch andere Verkehrsteilnehmende nicht oder nicht rechtzeitig gesehen werden.

Das Ordnungsamt macht daher darauf aufmerksam, welche Ausstattung nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorhanden und funktionstüchtig sein muss: Eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen, zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vor und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgestattet sind, weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor (oft kombiniert), ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler (oft kombiniert), wahlweise Reflektorstreifen am Rad, Speichenclips oder pro Rad zwei gelbe Speichenreflektoren. Weiterhin sollte, neben einem Helm, möglichst helle Kleidung oder noch besser Kleidung mit Reflektoren beim Fahren in der Dunkelheit getragen werden.

Das Ordnungsamt bittet die Bevölkerung, ihr Fahrrad und die Fahrräder ihrer Kinder auf die vollständige Ausrüstung und Funktionsfähigkeit der notwendigen Ausstattung zu überprüfen. Die Stadtpolizei wird hierzu in den kommenden Tagen auch vereinzelt Kontrollen durchführen. Bei Verstößen können neben Verwarnungen auch Verwarn- und Bußgelder, im schlimmsten Fall auch Punkte im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg verhängt werden.