Mannheim (Universitätsklinikum Mannheim) – Ab Montag, 16. November 2020, gilt aus Infektionsschutz-gründen in allen Mannheimer Krankenhäusern erneut ein allgemeines Besuchsverbot. Wegen der deutlich gestiegenen Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus sind Krankenbesuche am Universitätsklinikum, im Diakonissen- und Theresienkrankenhaus sowie in der St. Hedwig-Klinik dann nicht mehr erlaubt. Auch bei ambulanten Terminen sind bis auf wenige Ausnahmen keine Begleitpersonen mehr zulässig. Das haben Vertreter der Mannheimer Krankenhäuser in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Mannheim vereinbart.
Ausnahmen vom grundsätzlichen Besuchsverbot sind in besonderen Fällen möglich: Angehörige von Sterbenden und Schwerstkranken können nach Absprache mit dem behandelnden Arzt Zutritt erhalten. Bei Kindern ist pro Patient eine Begleitperson zugelassen, ebenso in der Notaufnahme sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung. Auch bei Geburten ist weiterhin eine Begleitung durch eine nahestehende Person möglich.