Mannheim (Universitätsklinikum Mannheim) – Ab Dienstag, 23. November 2021, gilt aus Infektionsschutzgründen in allen Mannheimer Krankenhäusern erneut ein allgemeines Besuchsverbot. Das haben Vertreter der Mannheimer Akut-Krankenhäuser in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Mannheim vereinbart.
Wegen der deutlich gestiegenen Infektionszahlen mit dem Coronavirus sind Krankenbesuche am Universitätsklinikum, am Diako Mannheim und im Theresienkrankenhaus dann nicht mehr erlaubt. Auch bei ambulanten Terminen sind bis auf wenige Ausnahmen keine Begleitpersonen mehr zulässig.

Ausnahmen vom grundsätzlichen Besuchsverbot sind in besonderen Fällen möglich: Angehörige von Sterbenden und Schwerstkranken können nach Absprache mit dem behandelnden Arzt Zutritt erhalten. Bei Kindern ist pro Patient eine Begleitperson zugelassen, ebenso in der Notaufnahme sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung. Auch bei Geburten ist weiterhin eine Begleitung durch eine nahestehende Person möglich. Für diese ausnahmsweise zugelassenen Besuche gilt die 3G-Regel: Geimpft, genesen oder mit dem Nachweis eines aktuellen negativen SARS-CoV-2 Tests.