: In dingenden Fällen können noch bis Sonntag, 15 Uhr Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerbüro beantragt werden.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Am kommenden Sonntag (14.3.2021)  finden die Stadtverordneten- und Kreistagwahl sowie die Bürgermeister- und Landratsdirektwahl statt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

In dringenden Fällen kann die Briefwahl noch am Samstag (13. März) von 10 bis 12 Uhr sowie am Sonntag (14. März) von 8 bis 15 Uhr unter persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro beantragt werden. Wer erkrankt oder sonst selbst nicht dazu in der Lage ist, kann dazu auch eine Person seines Vertrauens mit der Abholung beauftragen (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Die Briefwahlunterlagen werden sofort ausgefertigt und mitgegeben.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag (14. März), 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses (Kettelerstraße 3) eingeworfen werden, später eingereichte Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden und sind damit nicht mehr gültig.