Regeln zum Umgang mit Abfällen aus häuslicher Quarantäne – Worauf Bürgerinnen und Bürger, die am Corona-Virus erkrankt sind, bei der Abfallentsorgung achten müssen, erklärt der ZAKB.

Lampertheim-Hüttenfeld (ZAKB) –  Infizieren sich Menschen mit dem Corona-Virus, müssen sie sich in häusliche Quarantäne begeben. Welche Regeln Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallentsorgung auf Anraten des hessischen Umweltministeriums (HMUKLV) in diesem Fall einhalten sollten, darüber informierte der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) am 25. März in einer Pressemitteilung.

Nun hat das Bundesumweltministerium die Empfehlungen noch einmal erweitert: Neu ist insbesondere der Punkt, dass erkrankte Personen in Quarantäne-Haushalten alle Abfallarten über den Restabfall entsorgen können.

Dies gilt jedoch ausdrücklich nur für Quarantäne-Haushalte. Die übliche getrennte Sammlung von Abfällen für alle Haushalte ohne infizierte Personen ist keinesfalls aufgehoben.

Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, gilt:

  • Neben Restabfall werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Bioabfall über die Restabfalltonne entsorgt.
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Abfallsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Säcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausabfll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.

Bürgerinnen und Bürger finden diese Vorgaben auch noch einmal auf der Webseite des ZAKB unter www.zakb.de oder über die kostenfreie ZAKB-App für Android- oder Apple-Geräte.

Über den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)

Als kommunaler Entsorger sammelt, verwertet und beseitigt der ZAKB alle Abfälle aus privaten Haushalten im Kreis Bergstraße. Gemeinsam mit den beiden Tochtergesellschaften, der ZAKB Service GmbH und der ZAKB Energie und Dienstleistungs GmbH, beschäftigt er rund 220 Mitarbeiter/innen und betreibt zahlreiche eigene Anlagen an mehreren Standorten in der Region – von einem Abfallwirtschaftszentrum, über Wertstoffhöfe und Sammelstellen bis hin zu einem Energiepark. Durch die Nutzung von Sonne, Biomasse und Deponiegas versorgt der ZAKB jährlich mehrere hundert Haushalte mit Wärme und Strom aus erneuerbaren Energieträgern. So leistet der Zweckverband einen Beitrag zur Energiewende im Kreis Bergstraße.