Alexander Schwarz (rechts) und Simon Klug von der städtischen Wirtschaftsförderung weisen auf ein Nachfolgeprogramm von Bundesseite hin, welches weitere Liquidität für krisengeplagte Betriebe bereitstellt.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Corona-Krise stellt die gängige Betriebspraxis vieler Unternehmen auf den Kopf. Das Aufrechterhalten des normalen Geschäftsbetriebs ist kaum möglich, das Generieren von Umsätzen, um Kosten zu decken, ist nahezu unmöglich. Finanzielle Hilfen, wie die zum 31. Mai 2020 abgelaufene Corona-Soforthilfe haben Unternehmen temporär unterstützt, nun wird von Bundesseite ein Nachfolgeprogramm aufgelegt, um weitere Liquidität für krisengeplagte Betriebe bereitzustellen:

Mit einem Volumen von 24,6 Milliarden Euro möchte der Bund mit den sogenannten „Überbrückungshilfen“ kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen unter die Arme greifen und zur Existenzsicherung beitragen.

Damit Unternehmer in Viernheim Orientierung und Hilfestellung erhalten, möchte die Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim auf relevante Eckpunkte der Überbrückungshilfe hinweisen. Alexander Schwarz, Leiter der städtischen Wirtschaftsförderung, sagt: „Für die Monate Juni, Juli und August erhalten Unternehmen Liquidität, um die Krisenzeit besser zu überstehen.“ Simon Klug, Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim, fügt hinzu: „Die Möglichkeit vieler Unternehmen, Kredite zu beantragen und zu tilgen ist aktuell kaum möglich, aus diesem Grund soll das Bundesprogramm Betriebe entlasten und finanziell handlungsfähiger machen“.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen dürfen Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb, die ihre Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen oder sogar komplett einstellen mussten. Auch gemeinnützige Unternehmen und Organisationen unabhängig der Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, können Überbrückungshilfen beantragen. Die „Einstellung der Geschäftstätigkeit“ liegt vor, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um 60 % eingebrochen ist. Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Antragssteller am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befunden hat. Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn das Unternehmen nicht bis August 2020 besteht.

Was fördert die Überbrückungshilfe?

Förderfähig sind im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte Fixkosten der Unternehmen wie Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen u. a. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein Online-Portal freigeschaltet, welches umfassende Informationen und Checklisten zu den förderfähigen Fixkosten bereithält. In folgenden Höhen werden die Fixkosten erstattet: 80 % der Fixkosten werden bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch erstattet, 50 % bei einem Einbruch der Umsätze zwischen 50 % und 70 %. Beläuft sich der Umsatzeinbruch auf einen Wert zwischen 40 % bis 50 % können 40 % der Fixkosten erstattet werden. Die maximale Förderung beträgt 150.000 € für drei Monate. Der Maximalbetrag kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Die Anträge zur Überbrückungshilfe werden ausschließlich über das Portal des Bundeswirtschaftsministeriums entgegengenommen. Die Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer eingereicht werden! Durch ein zweistufiges Antragsverfahren ist es besonders wichtig, sich als Unternehmer im Vorfeld mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigten Buchprüfer über die Antragsvoraussetzungen auszutauschen. Um einen Antrag für Überbrückungshilfe auf dem Portal stellen zu können, müssen sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zudem im Vorfeld registrieren. Vom 10. Juli 2020 bis spätestens 31. August 2020 werden Anträge entgegengenommen und bis 30. November 2020 ausgezahlt. Betriebe, die bereits Insolvenz angemeldet haben oder den Geschäftsbetrieb eingestellt haben, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen im Online-Portal des Bundesministeriums: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de